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Berlin: Straßenfeste: Über Gebühr gestritten

Ein Vergleich im Streit um die Straßengebühren für das Motzstraßenfest ist gestern vor dem Landgericht gescheitert. Bis Ende Februar wollen die Richter nun entscheiden, ob und in welcher Höhe die Veranstalter zur Kasse gebeten werden.

Ein Vergleich im Streit um die Straßengebühren für das Motzstraßenfest ist gestern vor dem Landgericht gescheitert. Bis Ende Februar wollen die Richter nun entscheiden, ob und in welcher Höhe die Veranstalter zur Kasse gebeten werden. Wie berichtet, verlangt das Bezirksamt eine Sondergebühr für die Nutzung des Straßenlandes während des 1999er und 2000er Festes. Die lesbisch-schwule Fete wird seit 1993 gefeiert und lockt jedes Jahre Hunderttausende an. Weil sich die Veranstalter weigern, die seit 1999 erhobenen Gebühren zu zahlen, zog das Bezirksamt vor Gericht. Beide Seiten kündigten an, im Falle eines Unterliegens in die nächste Instanz zu gehen.

Nach Auffassung der Veranstalter vom "Regenbogenfonds Schwuler Wirte" handelt es sich bei dem Fest um eine gemeinnützige Veranstaltung, da die Gewinne aus Straßenverkauf und Standmieten an Vereine wie Aidshilfe oder Antigewaltprojekte weitergegeben werden. Die vom Bezirk geforderten Gebühren zehrten die Überschüsse auf, der Sinn des Festes damit hinfällig. Der zuständige Baustadtrat Gerhard Lawrentz (CDU) hält das Fest dagegen für kommerziell.

Nach Darstellung Theodor van Thuldens, Sprecher des Regenbogenfonds, hatten die Richter einen Vergleich vorgeschlagen, auf den beide Konfliktparteien aber nicht akzeptieren wollten. Dieser sah nach van Thuldens Worten vor, dass der Regenbogenfonds für die Jahre 1999 und 2000 jeweils 18 000 Mark zahlt - 30 000 Mark pro Fest wollte der Bezirk haben. Von 2001 an wäre dann die volle Summe zu begleichen gewesen. Die Zahlung für 1999 habe der Regenbogenfonds allerdings abgelehnt, weil die Forderung des Bezirks seinerzeit zu spät eingegangen sei. Auf diese Weigerung hin sei auch die Gegenseite nicht mehr zum Vergleich bereit gewesen.

ot

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