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Dr. Kathrin Herrmann, neue Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin.

© IMAGO/Berlinfoto

Streit über Abmahnungen: Tierschutzbeauftragte und Land Berlin einigen sich auf Verfahren

Berlins Tierschutzbeauftragte und das Land Berlin streiten sich vor dem Arbeitsgericht. Ein Gütetermin bringt noch keine wirkliche Lösung, aber einen Schritt nach vorn.

Stand:

Der Rechtsstreit zwischen der Landesbeauftragten für Tierschutz, Kathrin Herrmann, und dem Land Berlin über mehrere Abmahnungen und ihre weitere Beschäftigung wird vorerst nicht im Gerichtssaal fortgesetzt.

Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht gab es zwar keine Einigung in der Sache, aber eine Verständigung auf ein sogenanntes Güterichterverfahren, wie eine Gerichtssprecherin auf dpa-Anfrage mitteilte (Az.: 58 Ca 1775/25).

Die Klägerin hatte vom Land Berlin die Entfernung der Abmahnungen aus der Personalakte sowie ihre Beschäftigung nach ihrer Freistellung verlangt. Das Güterichterverfahren ist eine Art Mediation vor Gericht, bei dem keine rechtliche Entscheidung getroffen wird.

Beteiligte suchen eine Lösung auf dem Gesprächsweg

Dabei wird versucht, eine Lösung auf dem Gesprächsweg zu finden. Klappt das nicht, geht das eigentliche Verfahren weiter. Ein Güterichterverfahren ist nicht öffentlich. Alle Beteiligten sind verpflichtet, vertraulich zu behandeln, was besprochen wird.

Offen ist noch, wie es mit einem weiteren Verfahren der beiden Parteien weitergeht, für das am Donnerstag ein Termin am Arbeitsgericht geplant ist. Dabei ist eine Verhandlung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Landesbeauftragten für Tierschutz gegen das Land Berlin vorgesehen.

Sie will auch auf diesem Weg ihre vorläufige Beschäftigung nach der Freistellung bis zur Entscheidung in der Hauptsache durchsetzen (Az.: 58 Ga 2718/25). Dabei soll entschieden werden, ob die Freistellung der Klägerin aufrechterhalten bleibt oder aufgehoben wird.

Das Land Berlin hat vorgeschlagen, auch darüber im Güterichterverfahren zu sprechen. Das will sich die Klägerin noch überlegen, so die Gerichtssprecherin. Der Termin am Donnerstag könnte daher noch kurzfristig aufgehoben werden. Möglich sei aber auch, dass er stattfindet und eine Entscheidung ergeht. (dpa)

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