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Berlin: Streit um die Macht der Personalräte Neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Der Streit darüber, ob die Mitbestimmung der Beamten und Arbeitnehmer in der Berliner Verwaltung zu weit geht und teilweise verfassungswidrig ist, wird jetzt erneut vor Gericht ausgetragen. Das Bezirksamt Neukölln hat einer Mitarbeiterin verhaltensbedingt gekündigt, obwohl der Personalrat und die Einigungsstelle ihre Zustimmung verweigerten.

Der Streit darüber, ob die Mitbestimmung der Beamten und Arbeitnehmer in der Berliner Verwaltung zu weit geht und teilweise verfassungswidrig ist, wird jetzt erneut vor Gericht ausgetragen. Das Bezirksamt Neukölln hat einer Mitarbeiterin verhaltensbedingt gekündigt, obwohl der Personalrat und die Einigungsstelle ihre Zustimmung verweigerten. Der Personalrat ging vor das Verwaltungsgericht – und bekam gestern Recht. Aber das war wohl ein PyrrhusSieg.

Zwar machte der Richter in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass der bezirkliche Arbeitgeber nicht das letzte Entscheidungsrecht hat. Die Personalvertretung aber auch nicht. „Das ist ein Erfolg, auch wenn wir die Klage verloren haben“, sagte der Anwalt des Bezirksamts Neukölln, Frank Lansnicker. Nun muss die Innenverwaltung des Senats als oberste Dienstbehörde über die Kündigung entscheiden. Dass sich der Senat mit solchen Einzelfällen befasst, ist aus Sicht des Rechtsanwalts aber „völlig unpraktikabel“. Er hofft auf eine klare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das jetzt bemüht werden soll.

Denn die Machtbalance zwischen öffentlichen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist in Berlin ein Thema von grundsätzlicher Bedeutung geworden. Das liegt am Personalvertretungsrecht des Landes, das von Juristen als teilweise verfassungswidrig eingestuft wird. Diese Auffassung wurde zuerst von der FDP ins Abgeordnetenhaus hineingetragen. Unterstützt vom Dachverband der Unternehmensverbände (UVB) und der CDU. Dabei geht es um die Frage, ob bei Entscheidungen „von Bedeutung für die Erfüllung des Amtsauftrags“ die volle Mitbestimmung gilt. Zum Beispiel bei Kündigungen und Disziplinarmaßnahmen, Abordnungen und Umsetzungen, bei der Genehmigung von Überstunden oder bei Höher- und Herabgruppierungen.

Wenn der Personalrat in solchen Fällen sein Veto einlegt, gibt das Berliner Personalvertretungsgesetz der Einigungsstelle das letzte Wort. Das Bundesverfassungsgericht hält schon seit 1995 nur eine eingeschränkte Mitbestimmung für zulässig. Trotzdem wurde das Landesgesetz bis heute nicht geändert. Seit Monaten verhandelt Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit den Gewerkschaften. Noch ohne Ergebnis. „Ich halte die ganze Diskussion für überhöht“, sagte Körting gestern dem Tagesspiegel. Es gehe nicht darum, die Mitbestimmung auszuhebeln. Jährlich gebe es höchstens 30 Streitfälle, in denen die Einigungsstelle als letzte Instanz entscheidet. Körting ist bereit, diese Entscheidungsgewalt zu einer Empfehlung abzumildern. Aber begrenzt auf einen möglichst kleinen Katalog von Personalentscheidungen und von organisatorischen Maßnahmen, „die Geld kosten und eindeutig in die Regierungsverantwortung fallen“. za

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