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Die Spuren der Verletzungen waren laut Anklage deutlich. Der Ladendieb starb drei Tage nach dem Angriff des Opfers.

© Thilo Rückeis

Gerichtsverhandlung in Berlin: Supermarktleiter gesteht Selbstjustiz

Ein Filialleiter gesteht vor Gericht, einen Ladendieb geschlagen zu haben. Der Dieb starb drei Tage später. Die Richter prüfen: War es Körperverletzung mit Todesfolge?

Der Filialleiter legt die Hände ineinander. Den Kopf hält er leicht gesenkt und gesteht: „Ich wollte ihn belehren, nicht hart verletzen.“ André S. hat in seinem Supermarkt in Lichtenberg Selbstjustiz geübt und einen ertappten Ladendieb geschlagen. Der 34-jährige Obdachlose starb drei Tage später. Nun geht es vor dem Landgericht um die Frage: War es eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge?

André S., ein Kaufmann von 29 Jahren, holt tief Luft. „Ich hoffe inständig, dass es nicht meine Schläge waren, die zum Tod führten. Das könnte ich mir nie verzeihen.“ Warum der Übergriff auf Eugeniu B. aus Moldawien am 17. September? Er habe dem Dieb zeigen wollen, „dass es hier mit dem Klauen nicht geht.“ Er habe gedacht: „Ein kurzer Schlag, ein Ditsch, das war’s.“

Hartnäckige Diebe hätten sich nicht abschrecken lassen

Ein Fall, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Und der Verdacht, dass die Gewalt gegen Eugeniu B. kein Einzelfall war, wurde nun durch S. bestätigt. Wegen der Klauerei seien er und andere Mitarbeiter gefrustet gewesen. Sie hätten in 90 Prozent der Diebstähle die Polizei gerufen. Doch hartnäckige Diebe hätten sich dadurch kaum abschrecken lassen. Also nahm er das Gesetz auch selbst in die Hand. Der „Verhaltenskodex“ sei nicht immer eingehalten worden, so der Angeklagte. Den Angaben zufolge laufen Ermittlungen gegen mehrere Verdächtige.

Es war acht Uhr, als B. die Edeka-Filiale im Bahnhof Lichtenberg betrat. Der unerwünschte Kunde, den man im Markt bereits zweimal erwischt hatte, schlurfte zu den Regalen mit Alkoholika. Wie er es viel zu oft getan hat. Er nahm eine Flasche Weinbrand. Als er sie einstecken wollte, führte ihn der Chef in einen hinteren Raum.

Zwei Schläge mit der Faust, ein Fußtritt

André S., gegen den es damals bereits Anzeigen wegen Körperverletzung gab, zog im Getränkelager einen Quarzsandhandschuh über. Mindestens zweimal habe er dann mit der rechten Faust zugeschlagen, heißt es in der Anklage. „Und er attackierte den Geschädigten mit einem Fußtritt.“ Dann habe er Eugeniu B. über eine Hintertür aus dem Ladengeschäft geschubst.

Die Spuren der Verletzungen waren laut Anklage deutlich. B. ging zu einer Cousine. Man habe ihn „wie einen Hund zusammengeschlagen“, sagte er. Weil er Chantré klauen wollte. Die Zeugin schildert, er sei am nächsten Tag mit geschwollenem Kopf und blauen Augen aufgestanden. Ständig sei Blut aus seiner Nase gelaufen. „Einen Arzt wollte er aber nicht, weil er doch nicht versichert war.“ Am zweiten Tag nach dem Übergriff ging B. doch zu einem Arzt, der ihn in ein Krankenhause einwies. Es war zu spät. Er starb an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas.

Filialleiter S. soll einem seiner Mitarbeiter etwa 35 Bilder des Übergriffs geschickt haben. Mit zynischen Kommentaren. Das sei „einfach dumm“ gewesen, sagt er nun. „Ich wollte wohl Stärke zeigen.“ Über mutmaßliche Taten anderer in seinem Markt wolle er nicht reden. „Aber ich hätte es unterbinden müssen, ich war verantwortlich.“ Fortsetzung: 13. März.

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