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Ein 37-Jähriger wurde in einem banalen Streit um eine Parklücke erstochen. Das Gericht sprach den geständigen Angeklagten nun des Totschlags schuldig. (Archivbild)

© Monika Skolimowska/dpa

Tödlicher Streit um Parklücke: Sechs Jahre Haft für 30-jährigen Täter

Ein Autofahrer hält in zweiter Reihe, blockiert einen freien Parkplatz. Es kommt zu einem Streit zwischen mehreren Männern. Schließlich zieht einer von ihnen ein Messer.

Stand:

Rund sieben Monate nach einem tödlichen Streit um eine Parklücke ist der Angeklagte zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 30-Jährigen des Totschlags schuldig.

Er hatte zugegeben, ein Messer gezogen und es einem 37-Jährigen in den Bauch gerammt zu haben. Angehörige und Freunde des Opfers reagierten bei der Urteilsbegründung aufgebracht – „das war Mord“, riefen einige Zuhörer.

In dem „unglaublich banalen Streit“ sei keiner der Beteiligten zu einer Deeskalation bereit gewesen, das habe den Vater eines kleinen Jungen das Leben gekostet, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß.

Entscheidend für den Fall sei eine „tödliche Melange“ aus Rücksichtslosigkeit und Desinteresse an dem, was andere wollten, sowie der „wachsenden Neigung vor allem junger Männer, ein Messer dabei zu haben“. 

Weil der 37-Jährige mit seinem Auto am 11. Juli 2024 in Berlin-Gesundbrunnen in zweiter Reihe vor einem freien Parkplatz hielt und diesen dadurch blockierte, kam es laut Urteil zu einem Streit zwischen mehreren Männern, darunter der Bruder des 30-Jährigen.

Der Angeklagte habe die Auseinandersetzung von seinem Auto aus wahrgenommen. Er und sein Vater als Beifahrer seien ausgestiegen und hätten sich eingemischt. Es sei zu einer Rangelei gekommen, dann habe der 30-jährige Deutsche zugestochen. Für den 37-Jährigen aus Kamerun kam jede Hilfe zu spät. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidiger plädierten auf eine Strafe von nicht mehr als fünfeinhalb Jahren.

Juristisch wertete das Gericht wie Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Tat des nicht vorbestraften Mannes, der an die Familie des Getöteten bereits 15.000 Euro gezahlt habe, als einen minderschweren Fall. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. (dpa)

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