zum Hauptinhalt

Berlin: Trotz schwerer Pflichtverstöße: Traumpensionen für Bankmanager Aufsichtsrat findet keine Wege, die Bezüge zu streichen

Die Liste der Verfehlungen ist lang. In einem Gutachten über die Verantwortung der Chefs der Bankgesellschaft für die größte Krise eines Geldhauses in der Geschichte der Bundesrepublik stellen die Rechtsanwälte der Kanzlei Nörr, Stiefenhofer, Lutz fest: Dem ehemaligen Konzernmanager Ulf-Wilhelm Decken seien „nachhaltige Verstöße gegen seine Vorstandspflichten fast über seine gesamte Beschäftigungszeit (neun Jahre)“ vorzuwerfen.

Die Liste der Verfehlungen ist lang. In einem Gutachten über die Verantwortung der Chefs der Bankgesellschaft für die größte Krise eines Geldhauses in der Geschichte der Bundesrepublik stellen die Rechtsanwälte der Kanzlei Nörr, Stiefenhofer, Lutz fest: Dem ehemaligen Konzernmanager Ulf-Wilhelm Decken seien „nachhaltige Verstöße gegen seine Vorstandspflichten fast über seine gesamte Beschäftigungszeit (neun Jahre)“ vorzuwerfen. Er habe „persönliche Vorteile aus unzulässigen Handlungen gezogen.“ Die Pflichtverstöße habe er „bewusst verschleiert“, und er habe „sittenwidrig gehandelt“, bis die Bankenaufsicht des Bundes seine Abberufung verlangte. Dennoch kämpfen die Rechtsanwälte gegen Schwierigkeiten an, Deckens die Pension in Höhe von rund 19 000 Euro monatlich zu streichen.

Der Grund: Die Gerichte lassen Kürzungen von Ruhegeldern nur zu, wenn ein Manager seinem Arbeitgeber durch „schwerste Pflichtverletzungen“ einen „existenzbedrohenden Schaden“ zufügte. Dieser Nachweis ist zwei im Auftrag des Aufsichtsrates der Bank verfassten Gutachten zufolge bei Konzernen wie der Bankgesellschaft so gut wie unmöglich – zumal das Geldhaus weiterhin existiert. Allerdings sei es auf einem Umweg möglich, Geld von den Pleitiers zurückzuholen: Bei nachweisbaren Pflichtverletzungen könnten diese auf Schadensersatzansprüche gemäß Paragraf 93 Aktiengesetz verklagt werden und im Erfolgsfall die Ruhegelder gepfändet werden. Zu diesem Ergebnis kommt der pensionierte Vorsitzender Richter am Kammergericht Tilen Freckmann. Die beiden Gutachten wurden im Auftrag des Aufsichtsrates der Landesbank Berlin erstellt. Die Ergebnisse lagen den Kontrolleuren des Geldhauses in ihrer Sitzung vom 18.Dezember vor. Zu prüfen hatten die Rechtsanwälte, ob die Vorwürfe gegen die ehemaligen Vorstände der Not leidenden Bank ausreichen, um den Betroffenen die Pensionszusagen durch das Geldhauses strittig zu machen. Bilanz der Rechtsanwälte: „Kaum einer der Sachverhalte ist in einer Art und Weise aufgeklärt, dass sich die jeweils betroffene Bank überhaupt in der Lage sehen würde, Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen.“ Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt Richter Freckmann in seiner „Schlüssigkeitsprüfung“ des Gutachtens.

Neben Decken werden 13 weitere Ex-Manager für die Bankenpleite mitverantwortlich gemacht, darunter Klaus Landowsky (rund 20 000 Euro Pension) und Wolfgang Rupf. Ebenfalls genannt wird Norbert Pawlowski. Der Chefcontroller ist heute noch im Amt und kassiert trotz schwerer Vorwürfe ein Gehalt und Tantiemen. Die neuen Gutachten belasten den Rupf-Intimus schwer: Er habe eine Erklärung unterschrieben, wonach ein „Risikofrüherkennungssystem eingerichtet und im Gang“ sei, obwohl dem Chef-Controller Pawlowski eine lange Liste von Mängeln bei der Kreditüberwachung von externen Wirtschaftsprüfern vorlag.

Pawlowskis ehemaligem Chef, Wolfgang Rupf, hatte der Aufsichtsrat der Bank mitten in der Affäre und kurz vor seiner Abberufung den Arbeitsvertrag um fünf Jahre verlängert. Rupf, inzwischen rückwirkend gekündigt, soll aus diesen Ansprüchen rund 750000 Euro jährlich kassieren. Dabei nennen die Gutachter Rupf gleich mehrfach im Zusammenhang mit groben Kompetenzverstößen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false