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Im Streit um die Amri-Akten geht es zwischen dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und Justizverwaltung hin und her.

© Britta Pedersen/dpa

Streit um Amri-Akten: Umheftungen waren "nicht sachgerecht"

Im Streit um die umsortierten Amri-Akten bestätigte nun die Parlamentsverwaltung: Die Umheftung war unsachgemäß. Dem Ausschussvorsitzenden sei kein Vorwurf zu machen.

Von Ronja Ringelstein

Im Streit um die neu sortierten Amri-Akten bestätigte die Verwaltung des Berliner Parlaments die Senatsjustizverwaltung nun doch: Mit den Originalakten, die dem Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag am Breitscheidplatz zur Verfügung standen, sei das Ausschussbüro nicht sachgerecht umgegangen, sagte ein Sprecher des Abgeordnetenhauses dem Tagesspiegel. Diese Vorwürfe hatte der Justizsprecher Sebastian Brux erhoben.

Die Parlamentsverwaltung hatte den Vorgang noch einmal im Einzelnen geprüft. Die Originalakten waren vom Ausschussbüro in "Schuber" umsortiert worden, um die Auswertung zu erleichtern. Die Parlamentsverwaltung bezeichnete diesen Umstand bereits am Dienstag als „unglücklich“. Sie betonte jedoch, dass der Zustand der Akten schlecht war: "Die Justizverwaltung übermittelte das angeforderte Beweismaterial in insgesamt 16 Umzugskartons. Darin befanden sich mehrfach bloße, mit Paketband oder Gummibändern zusammengeschnürte Sammlungen von Blättern oder lose Blätter. Statt die Annahme der Unterlagen zu verweigern, versetzte das Ausschussbüro sie in einen Zustand, der dem Ausschuss eine geordnete Bearbeitung und vor allem Zitierfähigkeit ermöglichen sollte. Dennoch hätte das Ausschussbüro diese Originale nicht umheften dürfen. "Daher werden nun Vorkehrungen getroffen, damit dies nicht noch einmal vorkommt", sagte der Parlamentssprecher. In Zukunft werden Aufbereitungen zur besseren Bearbeitung und Lesbarkeit nur noch an Kopien vorgenommen. Allerdings bekräftigte die Verwaltung auch ihre Stellungnahme vom Dienstag, wonach die Unterlagen vollständig und in nicht veränderter Reihenfolge an die Senatsverwaltung zurückgegangen waren. Selbst der Präsident des Abgeordnetenhauses, Ralf Wieland, schaltete sich nun in die Debatte ein und betonte: "Auch nach Abschluss der Prüfungen bleibt es dabei: Dem Vorsitzenden des Ausschusses Abg. Dregger sind keinerlei persönliche Vorwürfe zu machen. Die ihm gegenüber erhobenen Unterstellungen weise ich daher zurück."

Parlamentspräsident Wieland ruft zur Sachlichkeit auf

Der Streit um die Original-Akten aus der Generalstaatsanwaltschaft, die dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden waren, war von Justizsprecher Sebastian Brux ausgelöst worden. Er hatte am Karfreitag dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Burkard Dregger (CDU), öffentlich auf Twitter vorgeworfen, die Akten unzulässig verändert, beschädigt, Aktenordner entleert und umsortiert zu haben. Dadurch sei deren Beweiswert – etwa für den Untersuchungsausschuss des Bundestages – gemindert, sagte Brux. Dregger hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Zwei CDU-Abgeordnete hatten am Mittwoch die Entlassung von Sebastian Brux gefordert, „um weiteren Schaden abzuwenden“. Sie befürchten eine Diskreditierung der Arbeit des Untersuchungsausschusses durch einen künstlich erzeugten Skandal. Auch die FDP hatte sich der Forderung angeschlossen. Diese dürften allerdings folgenlos bleiben.

Parlamentspräsident Wieland appellierte "an alle Beteiligten, zügig zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren. Es ist im Interesse der Öffentlichkeit, dass Parlament und Verwaltungsbehörden auch zukünftig konstruktiv bei der Aufklärung der Hintergründe des Anschlags vom 19. Dezember 2016 zusammenarbeiten."

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