zum Hauptinhalt
Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach im Gespräch mit dem Tagesspiegel.

© Stefan Weger TSP

Exklusiv

Senatorin will Berliner Behörden neu organisieren: Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen soll zentral gesteuert werden

Erst 2016 wurde ein Amt für die Betreuung von Geflüchteten eingerichtet. Künftig soll das wieder das „Lageso“ übernehmen, so Breitenbachs Gesetzentwurf.

Von Sabine Beikler

Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) will das Verfahren bei der Unterbringung wohnungsloser Menschen in Berlin verbessern und zentral steuern. „Wir wollen eine qualitative Verbesserung der Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen mit und ohne Flüchtlingshintergrund“, sagte Breitenbach am Mittwoch.

Noch ist offen, welche Behörde die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung übernimmt. Darüber würden nun „Diskussionsprozesse“ beginnen, sagte Breitenbach. Im Gespräch sind das 2015 während der Flüchtlingskrise in die Schlagzeilen geratene Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) und das 2016 geschaffene Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Und dort gibt es Widerstand.

Eine Entscheidung gebe es noch nicht, betonte Breitenbach. Trotzdem sind Mitarbeiter im LAF alarmiert. Das LAF mit seinen 530 Mitarbeitern übernimmt die Registrierung, medizinische Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge, die in neun Aufnahmeeinrichtungen und 75 Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.

In den Aufnahmeeinrichtungen leben zurzeit 2000 Schutzsuchende, in den Gemeinschaftsunterkünften rund 18.000 Flüchtlinge. Darunter sind rund 10.000 Flüchtlinge, die bereits an einen anerkannten Status haben. LAF-Mitarbeiter achten auch auf die Qualitätssicherung in den UnterkünfteIn.

Sollte das Lageso die Steuerung der Unterbringung übernehmen, befürchten Mitarbeiter eine Zerschlagung des Landesamtes. Denn rund 170 Mitarbeiter, die bisher für die Unterbringung verantwortlich sind, müssten ins Lageso wechseln. Was im LAF bliebe, wäre lediglich ein Rumpfgerüst. Man sei ein „funktionierendes System für die Betreuung von Geflüchteten“, heißt es aus dem LAF. Warum solle man diese Aufgabe abgeben.

Gesetzentwurf sieht zentrale Steuerung durch Lageso vor

Auch wenn Breitenbach betont, dass es noch keine Entscheidung gibt: In einem Gesetzesentwurf über die Änderung des bisher geltenden Gesetzes über das LAF , der dem Tagesspiegel vorliegt, steht in der Begründung, dass das Lageso für „Aufgaben zuständig“ sein solle, „die im Zuge der gesamtstädtischen Steuerung“ der Unterbringung von wohnungslosen Menschen durchzuführen seien.

[In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Dazu zählten auch die Bereitstellung von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften. Das LAF sei „hinsichtlich der Unterbringung insoweit zuständig“, als dass die Behörde nur noch die Zuweisung eines Platzes in eine Unterkunft vornehme. Die Verantwortung für die Gemeinschaftsunterkünfte soll demnach aufs Lageso übergehen. Derzeit arbeiten dort rund 900 Beschäftigte.

Laut Gesetzentwurf soll das Lageso künftig die zentrale Steuerung der Wohnungslosen-Betreuung übernehmen.
Laut Gesetzentwurf soll das Lageso künftig die zentrale Steuerung der Wohnungslosen-Betreuung übernehmen.

© imago images/Rolf Kremming

Breitenbach sagte, sie habe keinen möglichen Gesetzesentwurf unterschrieben und warte den Diskussionsprozess ab. Letztendlich darüber entscheiden werde das Abgeordnetenhaus.

„Es gibt einen unglaublichen Wildwuchs“

Eine Steuerung für ganz Berlin aus einer Hand soll verhindern, dass Betroffene von den Bezirken oft dort untergebracht würden, wo ein Platz frei sei, sagte die Linke-Politikerin am Mittwoch. „Es gibt dabei einen unglaublichen Wildwuchs.“ Teils laufe die Unterbringung ohne vertragliche Grundlage und ohne Qualitätsstandards ab.

[Jetzt noch mehr wissen: Mit Tagesspiegel Plus können Sie viele weitere spannende Geschichten, Service- und Hintergrundberichte lesen. 30 Tage kostenlos ausprobieren: Hier erfahren Sie mehr und hier kommen Sie direkt zu allen Artikeln.]

Geplant sei nun eine „gesamtstädtische Steuerung“ über Bezirks- und Behördengrenzen hinweg. Dabei seien einheitliche Qualitätskriterien vorgesehen, um Wohnungslose gezielter und vor allem nach ihren individuellen Bedürfnissen unterzubringen.

Nach Angaben von Breitenbachs Staatssekretär Alexander Fischer wurde für das Verfahren eine Software entwickelt. Auf diese Weise soll jede Bezirks- und Landesbehörde per Knopfdruck feststellen können, welche Unterkunft mit welchen Hilfs- und Betreuungsangeboten verfügbar ist. Das digitale System habe einen ersten Testdurchlauf erfolgreich überstanden. Ab Februar 2021 plant die Sozialverwaltung einen ersten Modellversuch in der Praxis.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false