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Unterschriftensammlung: Was will das Volksbegehren „Berlin autofrei“?
Weniger Autos, mehr Platz: Was eine Bürgerinitiative mittels Volksbegehren und Volksentscheid anstrebt - und was das für Familien, Unternehmen und den Alltag in Berlin bedeuten würde.
Stand:
Sollte das nun gestartete Volksbegehren „Berlin autofrei“ und ein womöglich folgender Volksentscheid erfolgreich sein, könnte dies radikale Änderungen im Berliner Alltag nach sich ziehen. Fragen und Antworten dazu:
Was will die Initiative?
Nach vier Jahren Übergangszeit sollen fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Private Autofahrten sollen dann pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein, wobei Kinder auch mitzählen. Eine dreiköpfige Familie könnte dann also an 36 Tagen im Jahr für jeweils 24 Stunden ein Auto nutzen - egal ob Privat- oder Mietwagen oder Carsharing-Fahrzeuge. Zuvor, so die Idee, müsste das beantragt werden. Die Initiative schlägt dazu ein möglichst unkompliziertes Online-Verfahren vor.
Sind Ausnahmen geplant?
Ja. Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind, sollen es weiter nutzen dürfen, etwa solche mit einer Behinderung. Auch für Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie den Wirtschafts- und Lieferverkehr sind Ausnahmen geplant. Das gilt ebenfalls für Busse. Für regelmäßige Einkäufe brauchen Menschen in der Innenstadt nach Ansicht der Initiative kein Auto: „In der Innenstadt haben die meisten Familien die nächste Einkaufsgelegenheit gleich um die Ecke“, glaubt sie. Für größere Einkäufe könne man Lieferdienste nutzen.
Heißt das, man muss sein Privatauto abschaffen?
Nicht zwingend. Allerdings müssen Bewohner der Innenstadt überlegen, wo sie es abstellen können und was das kostet. Auf den Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings soll Dauerparken auf der Straße nach dem Willen der Bürgerinitiative nicht mehr möglich sein. Um Verdrängungsbewegungen zu vermeiden, soll die Parkraumbewirtschaftung knapp außerhalb des Rings ausgeweitet werden, um Parken am Ring teurer und unattraktiv zu machen. Wer sein Auto behalten und kostenlos abstellen will, müsste es also in Stadtteilen weiter weg vom Ring parken.
Und was bedeutet das für Gewerbetreibende?
Eine autofreie Innenstadt hätte Auswirkungen auf Betriebe wie Auto-Werkstätten, Tankstellen, Waschstraßen, Parkhäuser, Autovermietungen oder große Märkte, die weniger oder gar keine Kunden mehr hätten. Lieferverkehr für Supermärkte, Restaurants und Gewerbe aller Art wären weiter möglich, die Fahrzeuge kämen auf Straßen mit weniger Autos sogar besser durch, glauben die Initiatoren des Volksbegehrens. Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) warnt: „Das Autofahren in Berlins Innenstadt weitgehend verbieten zu wollen, wäre ein schwerer Schlag für die Wirtschaft in der Hauptstadtregion.“
Gelten die Restriktionen auch für E-Fahrzeuge?
Ja. „Auch E-Autos nehmen Platz weg und besetzen den öffentlichen Raum, ob parkend oder fahrend“, argumentiert die Initiative. „Auch E-Autos verursachen Unfälle und Verkehrstote und verursachen durch Abrieb von Bremsen und Reifen sowie durch Aufwirbelung von Straßenstaub gesundheitsschädliche Feinstaubemissionen.“ Zudem sei es sozial ungerecht, dass Menschen, die sich ein neues E-Auto kaufen, weiterhin durch die Innenstadt fahren und hier parken dürfen. „Unser Volksentscheid zielt auf eine gerechtere Verteilung der knappen Fläche in Berlin ab, nicht auf die Privilegierung von Wohlhabenden.“
Warum will „Berlin autofrei“ diese radikalen Schritte?
„Ein autoreduziertes Berlin steht für sichere Straßen, mehr Lebensqualität und mehr Platz für alle“, sagt Sprecherin Nina Noblé. „Dadurch wird Berlin zu einer lebenswerteren Stadt, unsere Straßen werden deutlich leiser und die Luft wird viel angenehmer zum Atmen. Kinder können eigenständig und sicher zur Schule gehen, Radlerinnen und Fußgänger brauchen keine Angst mehr vor Autos zu haben.“ Es werde mehr Platz für alle geben – egal ob für Sport, zum Spazierengehen oder Spielen.
Und wie sollen die Menschen dann von A nach B kommen?
Die Initiative fordert, den öffentlichen Nahverkehr auszubauen mit neuen Bus- und Tram-Linien oder dichteren Takten bei der U-Bahn. Der Senat hält es indes für illusorisch, dass das bis zum Inkrafttreten der Regelung umzusetzen wäre.
Ist denn eine so große Veränderung überhaupt rechtlich möglich?
Der Berliner Senat hatte den Gesetzentwurf dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt, und der entschied im Juni 2025: Ja. Der Gesetzesentwurf ist demnach vereinbar mit Landesverfassung, Grundgesetz sowie Bundesrecht. „Der Landesgesetzgeber darf einen neuen Straßenraum schaffen“, sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting damals. Grundrechte wie das Recht auf Eigentum oder das Recht auf Berufsausübungsfreiheit würden tangiert, aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Zugleich betonte Selting, dass das Gericht nicht darüber entschieden habe, ob Berlin autofrei werde. Dies obliege den Berlinerinnen und Berlinern.
Und wie geht es jetzt weiter?
Ziel des Bündnisses ist ein Volksentscheid. Um den anzustoßen, müssen innerhalb von vier Monaten, also bis Anfang Mai, Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden. Das sind derzeit rund 170.000 Menschen. Gelingt das, würde ein Volksentscheid folgen, bei dem wie bei einer Wahl über den jeweiligen Gesetzentwurf abgestimmt wird. Wenn eine Mehrheit der Wähler und mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zustimmen, würde das Gesetz in Kraft gesetzt. Termin für den Volksentscheid wäre der 20. September, also der Tag der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus.
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