Prozess: Urteil gegen Intensivtäter Nidal R. rechtskräftig
Die Verurteilung des unter dem Namen "Mahmoud" bekannten Intensivtäters Nidal R. zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten ist rechtskräftig.
Stand:
Berlin - Die Verteidigung des 25-Jährigen sowie die Staatsanwaltschaft hätten bei einer Verhandlung ihre Revisionsanträge gegen das Urteil des Berliner Landgerichts zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Kammergerichts. Das Landgericht hatte am 8. Mai 2006 eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten gegen Nidal R. bestätigt.
Der Intensivtäter war im Dezember 2006 unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. Die Polizei nahm den gebürtigen Libanesen am 10. März erneut fest. Nach ihm war seit Mitte Februar gefahndet worden, nachdem er aus einer Neuköllner Polizeiwache geflohen war. Als er seinen Meldeauflagen nachkommen wollte, hatten Beamte damals festgestellt, dass gegen ihn neue Haftbefehle wegen Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein vorlagen. Bevor sie ihn festnehmen konnten, flüchtete der 25-Jährige und verletzte dabei einen Polizisten.
Der gebürtige Libanese war erstmals im Alter von zehn Jahren straffällig geworden. Als "Mahmoud" erlangte er 2003 größere Bekanntheit. Unter diesem Namen listeten Fahnder in einer Fachzeitschrift rund 80 Ermittlungsverfahren gegen den jungen Mann auf. Unter anderem wegen Nidal R. gründete die Justiz im gleichen Jahr die Intensivtäterabteilung. Seit November 2006 muss er sich erneut vor Gericht verantworten, weil er im September 2004 zusammen mit einem Kumpan den Türsteher einer Diskothek in Mitte mit einem Messer bedroht haben soll. (tso/ddp)
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