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Urteil: Urteil im Berliner Kannibalismusprozess

Im Berliner Kannibalismusprozess ist der Angeklagte am Dienstag zu 13 Jahren Haft wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes verurteilt worden. Außerdem verfügte die 22. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin zugleich die sofortige Einweisung des 41-Jährigen in eine psychiatrische Klinik.

Berlin (10.05.2005, 14:06 Uhr) - Der Angeklagte hatte im vergangenen Oktober in seiner Wohnung einen Sexualpartner zerstückelt. Leichenteile hatte er im Kühlschrank aufbewahrt, jedoch nicht gegessen, weil er sich geekelt habe. Das Gericht ging von einer schwer gestörten Persönlichkeit mit einer sich steigernden kannibalistischen Perversion aus.

Der seit 15 Jahren von Kannibalismusfantasien getriebene Maler habe töten und schlachten wollen, um sich sexuell zu befriedigen, urteilte Richter Peter Faust. Bei der Tat und ihrer Vorbereitung sei der Beschuldigte vermindert schuldfähig gewesen.

Der völlig in Schwarz gekleidete Mann nahm das Urteil äußerlich reglos auf. In seinem Schlusswort hatte sich der gebürtige Niedersachse bei der anwesenden Mutter und dem Lebensgefährten des ermordeten Musiklehrers entschuldigt - «auch wenn es wie Hohn klingt». Der 41-Jährige erklärte unter anderem: «Mein größter Fehler war, dass ich mich nicht rechtzeitig behandeln ließ». In seinem schriftlichen Geständnis hatte er von einer dunklen Seite gesprochen, die ihn fasziniere, die ihm aber auch Angst mache.

Sein Opfer hatte der Maler im Internet kennen gelernt. Beim dritten Treffen hatte er seinen Sexualpartner gefesselt, ihm die Augen verbunden und mit einem Schraubenzieher mehrmals zugestochen. Er habe die Arglosigkeit des Opfers verwerflich ausgenutzt, erklärte Richter Faust.

Der spektakuläre Fall des Kannibalen im hessischen Rotenburg, der 2001 sein williges Opfer vor laufender Kamera zerteilt hatte, habe die Schlachtfantasien des Angeklagten verstärkt. Der Arbeitslose hatte Blut geleckt, er wurde gierig, sagte sein Anwalt Detlev Binder. Im Internet habe sich der schüchterne zurückgezogen lebende Mann in entsprechenden Foren über die Schlachtung von Menschen ausgetauscht. Binder hatte zehn Jahre, die Anwältin, die die Mutter des Opfers vertrat, lebenslange Haft gefordert. (tso)

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