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Verhandelt. Am Montag lief der letzte Tag im Prozess um die Ermordung von Susanne Fontaine.

© Christophe Gateau/dpa

Update

Urteil im Prozess um Verbrechen im Tiergarten: Lebenslang für Mord an Susanne Fontaine

Die Verteidigung hatte noch Freispruch gefordert, doch am Ende gab es eine lebenslange Haftstrafe für den Mörder von Susanne Fontaine.

Von Fatina Keilani

Im Prozess um den Mord an der Kunsthistorikerin Susanne Fontaine ist am Montag das Urteil gefallen. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der damals 18-jährige Tschetschene Ilyas A. die 60-Jährige im September 2017 im Tiergarten ermordet hat, und verhängte eine lebenslange Haftstrafe. Es wandte dabei nicht das Jugendstrafrecht an. Begründung: Dem jungen Mann sei nicht mehr zu helfen, er sei ein zutiefst antisozialer Mensch. Das Jugendstrafrecht würde angewendet, wenn noch eine Entwicklung zum Positiven möglich erscheint – die sei bei Ilyas A. jedoch nicht zu erwarten. Neun Jugendhilfeeinrichtungen sind an ihm gescheitert, überall flog er hinaus, er nahm keinerlei Angebot an. Selbst die Jugendgerichtshilfe hält ihn für einen aussichtslosen Fall, dem mit Erziehung nicht mehr beizukommen ist.

Wenige Stunden zuvor hatte die Verteidigung noch Freispruch für den 18-Jährigen gefordert. Verteidiger Valentin Babuska begründete seine Forderung nach einem Freispruch mit den Ambivalenzen in der Beweislage, viele Indizien passten zu beiden Geschichtsvarianten: Es gab zum einen die Version, dass der 18-Jährige die Frau ermordet hat, zum anderen aber, und das war die Darstellung des Angeklagten, die Variante, dass er die Leiche nur gefunden und dann nach Wertsachen durchsucht hat. Wenn aber Zweifel bestünden und die Anklagethese mit den Mitteln des "Strengbeweises" nicht zu belegen sei, dann müsse freigesprochen werden, so Babuska. Co-Verteidigerin Eva Steiner forderte das Gericht auf, die Vorgeschichte des Straftäters auszublenden. Ilyas A. ist mehrfach vorbestraft wegen Raubtaten; er hat auch schon Haftstrafen abgesessen. Das Gericht sah sich seine Vortaten an und stellte fest, dass die Begehungsweise immer die gleiche ist: schwache Opfer, hohe Brutalität, Angriff von hinten, Raub der Wertsachen.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Am vorangegangenen Verhandlungstag am Mittwoch hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Der Witwer der Toten, Klaus Rasch, richtete ebenfalls einige kurze, aber eindrucksvolle Worte an das Gericht. Er habe den Prozess vom ersten Tag an verfolgt und keine einzige Gefühlsregung im Gesicht des jungen Mannes entdecken können. „Ahnt dieser Mann überhaupt etwas von der Trauer, der Wut und der Verzweiflung, die er über eine ganze Familie gebracht hat?“ fragte Rasch. Das letzte Wort hatte Ilyas A. Er sagte nichts.

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