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Abrechnungsbetrug: Verfahren gegen Arzt eingestellt

Das Amtsgericht Tiergarten hat das Verfahren gegen einen 48-jährigen Arzt wegen Abrechnungsbetrugs gegen Zahlung von 30.000 Euro Geldbuße eingestellt.

Berlin - Der in einer Zehlendorfer Gemeinschaftspraxis tätige Internist war angeklagt, Dialyseleistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet zu haben, obwohl er dazu nicht berechtigt war. Laut Staatsanwaltschaft wurden in der Zeit von Januar 2002 bis April 2003 sechs Quartalsabrechnungen bei der KV über insgesamt 220.000 Euro für Honorare und Sachkosten eingereicht und bezahlt. Nach Angaben des Verteidigers waren hauptsächlich Sachleistungen, wie Kosten für Gerätenutzung und Personal, abgerechnet worden. Nur zehn Prozent des vermeintlichen Schadens waren demnach Arzthonorare gewesen.

Das so genannte Blutreinigungsverfahren darf nur von einem von der KV zugelassenen Dialysearzt durchgeführt werden. Dem Richter zufolge war eine Behandlung der Dialysepatienten ohne Genehmigung erfolgt. Dies sei zwar ein "Verstoß gegen ärztliche Bestimmungen". Ob es auch ein Betrug sei, sei strittig, weil dafür ein "Vermögensschaden" entstanden sein müsse, hieß es zur Begründung der Verfahrenseinstellung. ()

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