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Der Schriftzug „Berlin Werbefrei“ ist an einer Hauswand zu lesen. (Symbolbild)

© imago images/Arnulf Hettrich

Verfassungsgerichtshof rüffelt Senat: Kostenschätzung zu „Berlin Werbefrei“ ist zu hoch und rechtswidrig

Eine Initiative will Berlin per Volksbegehren „werbefrei“ machen. Der Senat prognostizierte Mindereinnahmen von 260 Millionen Euro. Diese Schätzung ist rechtswidrig, entschied ein Gericht.

Stand:

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat die amtliche Kostenschätzung zum Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ für rechtswidrig erklärt und den Senat verpflichtet, sie neu zu fassen.

Das Gericht beanstandet insbesondere, dass die Verwaltung Mindereinnahmen der privaten Werbewirtschaft (177 Millionen Euro) in die Berechnung einbezogen hat. Diese Positionen seien nicht haushaltsrelevant und hätten deshalb nicht aufgeführt werden dürfen. Nach Angaben des Gerichts machten sie mehr als 80 Prozent der genannten Gesamtkosten in Höhe von etwa 260 Millionen Euro aus. Das könne Einfluss auf die Entscheidung der Berlinerinnen und Berliner über eine Unterstützung des Volksbegehrens haben.

Die Initiative „Berlin Werbefrei“ hatte den Senat zuvor zur Nachbesserung aufgefordert. Nachdem dieser die Kritik zurückwies, stellte die Initiative einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Rechtsanwalt Fadi El‑Ghazi ist Vertrauensperson des Volksbegehrens „Berlin Werbefrei“ und begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Er wirft dem Senat vor, mit überhöhten Kostenangaben Stimmung gegen das Volksbegehren gemacht zu haben. Laut der Initiative liegen die tatsächlichen Auswirkungen auf den Landeshaushalt ab 2032 bei rund 48,5 Millionen Euro jährlich.

Das Volksbegehren zielt darauf ab, Außenwerbung in der Stadt deutlich einzuschränken und elektronische Werbemonitore im öffentlichen Raum zu verbieten. Werbung an Litfaßsäulen und BVG-Wartehäuschen bliebe möglich, ein Teil der Flächen soll für Kultur und Gemeinnütziges reserviert werden. Vom 9. Januar bis 8. Mai 2026 müssen 171.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, damit der Entwurf zur Abstimmung gestellt werden kann.

Die Initiative ist seit Jahren aktiv: Schon 2018 sammelte sie mehr als 32.000 Unterschriften für strengere Regeln zur Außenwerbung. Nach einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof und einer langen juristischen Prüfung kam der Senat im August 2025 zu dem Schluss, dass der Entwurf rechtlich Bestand hat. Die Regierungsparteien CDU und SPD halten dennoch an ihrer Ablehnung fest.

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