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Es sei nicht erkennbar, dass dem Kläger durch die Zulage ein schwerer und unabwendbarer Nachteil drohe, befand das Berliner Verfassungsgericht.

© asFoto: imago/Sascha Steinach

Kläger solle Rechtsweg einhalten: Verfassungsgerichtshof weist Beschwerde gegen Berlin-Zulage ab

Ein Berliner Beamter hatte wegen Ungleichbehandlung geklagt, weil ihm die Zulage nicht zusteht. Er muss sich nun an das Verwaltungsgericht wenden.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde gegen die sogenannte Hauptstadt-Zulage für Beschäftigte im Landesdienst für unzulässig erklärt. Der Kläger müsse den Rechtsweg einhalten und sich zunächst an das Verwaltungsgericht wenden, entschieden die höchsten Richter des Landes laut einer Mitteilung vom Mittwoch (VerfGH 12/21).
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Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte demnach ein Landesbeamter, der ein besonders hohes Gehalt der Besoldungsstufe A16 bezieht. Dass die Zulage von monatlich 150 Euro nur bis zur Besoldungsstufe A13 gezahlt wird, empfindet er als Willkür und Ungleichbehandlung und somit als Verstoß gegen die Verfassung.

Der Beschwerdeführer müsse sich grundsätzlich darauf verweisen lassen, sein Begehren zunächst vor den Verwaltungsgerichten zu verfolgen, entschied der Verfassungsgerichtshof.

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Voraussetzungen, unter denen der Verfassungsgerichtshof ausnahmsweise schon vor Ausschöpfung des Rechtswegs entscheiden könne, lägen nicht vor. Es sei nicht erkennbar, dass dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil drohe.

Die Zulage wird seit November 2020 an Landesbeamte und -angestellte gezahlt. Das betrifft etwa 125.000 Beschäftigte. (dpa)

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