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Vor allem für Fahrräder verspricht das Gesetz bessere Bedingungen auf der Straße.

© Jörg Carstensen/dpa

Verkehrspolitik: Im Berliner Mobilitätsgesetz kommt Sicherheit zu kurz

Das Mobilitätsgesetz soll Berlins Straßen sicherer und umweltfreundlicher machen. Was tut die Politik, dass Kinder, Radler und Fußgänger gefahrlos unterwegs sein können?

Zwei Kinder kommen binnen 24 Stunden im Berliner Verkehr zu Tode – weil die Straßen nicht sicher sind und die Verkehrspolitiker Gesundheit und Leben der Kleinsten nicht im Auge haben? Im jüngst verabschiedeten Mobilitätsgesetz ist die Sicherheit von Kindern im Verkehr ausdrücklich genau ein Mal erwähnt, und zwar in Paragraf 17, Überschrift: „Verkehrssicherheitsprogramm“. Da heißt es in Abschnitt 3, dass „in jedem Fall geeignete Maßnahmen festzulegen“ seien, die „der Herstellung der Schulwegsicherheit bei konkreten Gefährdungen von Kindern dienen“.

Das ist wichtig, reicht aber nicht aus. Denn viele Kinder stürzen sich auch nach Schulende mit dem Fahrrad, zu Fuß, auf Skateboard oder Roller in den Verkehr. Im tragischen Fall des von einem Lkw erfassten Jungen in Spandau war das Kind sogar in Begleitung seiner Mutter, als der abbiegende Laster den radelnden Jungen übersah und überfuhr.

Gehören Lösungen nicht ins Gesetz?

Es ist nicht der erste Unfall, bei dem Radfahrer oder auch Fußgänger von abbiegenden Fahrzeugen erfasst werden. Weil schon lange darüber diskutiert wird, gibt es auch Vorschläge für speziell auf diese Verkehrslage ausgelegte Warnsysteme an Kreuzungen. Hätte diese spezielle Gefahrenlage, und wie man ihr begegnen kann, nicht ausdrücklich im Mobilitätsgesetz erwähnt werden müssen?

Zumal Berlins Verkehrspolitiker die „Vision Zero“ vor Augen haben: dass sich „im Berliner Stadtgebiet keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden ereignen“ und dies zur „Leitlinie für alle Planungen, Standards und Maßnahmen“ werden soll.

Auf dem Weg dahin soll deshalb „nach jedem Unfall mit Verkehrstoten (oder schwer Verletzten; Anm. d. Red.) an einem Knotenpunkt“ von den zuständigen Ämtern geprüft werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können. Das Ergebnis der Prüfung muss im Internet veröffentlicht werden. 20 der „gefährlichsten Knotenpunkte“ sollen dann ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes entschärft werden, in den folgenden Jahren 30 solcher Gefahrenstellen.

Die Meinung der Radfahrer ist gefragt

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) sagte auf Anfrage: „Wir werden alles prüfen, was solche entsetzlichen Unfälle verhindern kann. Es muss alles unternommen werden, um unsere Straßen sicherer zu machen.“ Dazu zähle auch die Bundesratsinitiative des Landes Berlin mit dem Ziel, europaweit Abbiegeassistenzsysteme verpflichtend in Fahrzeugen einzubauen. Der Senat will auch, dass Landesbetriebe künftig nur noch Fahrzeuge mit Assistenzsystemen anschaffen.

Gut möglich, dass die Verwaltung weitere Maßnahmen festlegt in den drei im Mobilitätsgesetz angekündigten „separaten Planwerken“: für Radverkehr, Fußverkehr und Nahverkehr. Und immerhin ist die Meinung der Radler künftig stärker gefragt: „Über das Sicherheitsempfinden von Radfahrenden an Knotenpunkten sind mindestens alle fünf Jahre, erstmals innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, Erhebungen durch die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung“ vorzunehmen.

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