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Berlin: Verstoß gegen Jugendschutz: Zwei Lokale dicht

In den vergangenen dreieinhalb Jahren sind in Berlin nur zwei Gaststätten wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz von den Behörden geschlossen worden. Darunter ist die Bar „Eye T“, in der ein 16-Jähriger vom Wirt zu einem Wetttrinken aufgefordert worden sein soll.

In den vergangenen dreieinhalb Jahren sind in Berlin nur zwei Gaststätten wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz von den Behörden geschlossen worden. Darunter ist die Bar „Eye T“, in der ein 16-Jähriger vom Wirt zu einem Wetttrinken aufgefordert worden sein soll. Der Jugendliche war an den Folgen gestorben, der Wirt, Aytac G., war deswegen kürzlich verhaftet worden. Eine zweite Kneipe wurde in diesem Jahr in Tempelhof-Schöneberg geschlossen. Dies teilte Bildungssenator Jürgen Zöllner jetzt in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Clara Herrmann mit. Weiter heißt es in der Antwort, dass es im Jahr 2006 zudem 33 „Beanstandungen“ wegen des Ausschanks von Alkohol an Jugendliche gegeben habe. Während es in Lichtenberg neun Beanstandungen gab, war es in Friedrichshain-Kreuzberg keine einzige. Ha

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