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Die Kippa, die im Mittelpunkt des antisemitischen Angriffs Mitte April in Berlin stand

© Sina Schuldt/dpa

Nach Urteil zu Kippa-Angriff: Verurteilter Syrer will Haftentschädigung

Nach dem Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung geht Knaan al S. in Berufung.

Der Syrer, der mit einem Hosengürtel auf einen Kippa tragenden Israeli einschlug, bleibt ein Fall für die Justiz. Die Verteidigung des 19-Jährigen habe Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten sowie sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Haftentschädigung eingelegt, sagte Sprecherin Lisa Jani am Freitag. Damit geht der Fall an das Landgericht.

Knaan al S. wurde in der vorigen Woche der gefährlichen Körperverletzung sowie der Beleidigung schuldig gesprochen. Vier Wochen Arrest verhängten die Richter. Eine Zeit, die allerdings durch seine erlittene Untersuchungshaft von mehr als zwei Monaten bereits abgegolten ist. Der Flüchtling aus Syrien soll zudem für ein Jahr einem Betreuungshelfer unterstellt werden. Und er soll bei einem Besuch im Haus der Wannsee-Konferenz begreifen, welche Werte in Deutschland gelten.

Der Angriff wurde mit dem Handy gefilmt

Student Adam A. trug eine Kippa, als er am 17. April in Prenzlauer Berg angegriffen wurde. Er und sein Freund, ein Deutsch-Marokkaner, der auch eine Kippa hatte, wollten mit der Kopfbedeckung religiöser Juden einem Freund mit jüdischen Wurzeln eine Freude machen. Plötzlich aber kamen von der anderen Straßenseite Beschimpfungen. Knaan al S. rannte auf Adam A. zu. "Yahudi!", schrie der Angeklagte – Arabisch für "Jude!" Mit Wucht und voller Hass holte er mit seinem Gürtel aus. Adam A. filmte den schockierenden Angriff mit seinem Handy.

"Ich habe aus der Sache gelernt."

"Es ist ein Fall von Hasskriminalität", sagte der Staatsanwalt. Knaan al S. aber bestritt antisemitische Motive. Er sei zuerst beschimpft worden und habe sich deshalb im Recht gefühlt, so der Flüchtling. Was geschah, tue ihm leid. "Ich habe aus der Sache gelernt."

Nach dem Jugendstrafrecht kam al S., der keine Vorstrafen hat, mit einer milde wirkenden Strafe davon. "Bei Erwachsenenstrafrecht wären wir bei neun oder zehn Monaten Haft", so das Gericht. Mit dem Urteil kam der Syrer frei. Sollte er für die über die Arrestzeit hinaus erlittene U-Haft doch entschädigt werden, stünden ihm für etwas mehr als fünf Wochen knapp 1000 Euro zu – 25 Euro pro Tag.

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