zum Hauptinhalt

Serie "Mieterfragen": Verwahrlost: Ratten, Maden, Gestank

Mieter berichten von ihren Erfahrungen mit Vermietern, Experten geben Tipps. Diesmal: Was zu tun ist, wenn der Innenhof verwahrlost und voller Ratten ist.

DIE GESCHICHTE:

„Der Innenhof ist verkommen und voller Ratten. Die Lebensmittel der Restaurants im Erdgeschoss werden unsachgemäß entsorgt. Und es stinkt bestialisch. Im Sommer gibt es viele fette Maden, die aus den Mülltonnen kriechen. Als Mieterin ist das eine unerträgliche Situation.“

DER BERLINER MIETERVEREIN:

Sowohl der Rattenbefall als auch völlig verwahrloste Innenhöfe können einen erheblichen Mangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. Dem Vermieter sollte der Mangel schriftlich angezeigt, unter Fristsetzung sollte er zur Beseitigung aufgefordert werden. Weiterhin sollte der Vorbehalt der Mietminderung erklärt werden, um sich auf diese Weise die Möglichkeit der rückwirkenden Mietminderung zu erhalten. Da Mieter verpflichtet sind, die Mängel darzulegen, empfiehlt sich eine gute Dokumentation der Mängel. Rattenbefall ist außerdem dem Gesundheitsamt zu melden. Dies ist eigentlich Pflicht des Vermieters, kommt er dieser Pflicht nicht nach, sollten Mieter diese Meldung vornehmen.

Die Langzeitrecherche ist eine Kooperation des Tagesspiegels mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv. Auf unserer Plattform wem-gehoert-berlin.de können Sie den Redaktionen mitteilen, wer der Eigentümer ihrer Wohnung ist und welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Vermieter gesammelt haben. Mithilfe der Daten suchen wir nach unverantwortlichen Geschäftspraktiken und machen den Immobilienmarkt transparenter. Eingesandte Geschichten werden nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht.

Der Vermieter muss Ratten beim Amt melden.

© picture alliance / dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false