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Menschen gehen auf der Treppe in der Eingangshalle im Kriminalgericht Moabit.

© dpa/Monika Skolimowska

Vier Jahre Haft: Berliner Office-Managerin zweigte rund 130.000 Euro von Firmenkonten ab

Auch ihren Arbeitsvertrag manipulierte die 49-Jährige, gab sich selbst 1000 Euro mehr Gehalt. Frühere Verurteilungen konnten sie nicht stoppen.

Der erste Arbeitstag war noch nicht vorbei, da setzte Martina R. schon wieder auf Betrug: Als Office-Managerin manipulierte sie ihren Anstellungsvertrag. Die vereinbarten 4000 Euro brutto fälschte sie auf 5000 Euro. Nach nur einer Woche bediente sie sich dann durch Doppelbuchungen an Firmenkonten. 130.000 Euro binnen vier Monaten zweigte sie für sich ab.

„Es tut mir wirklich leid“, sagte die 49-Jährige am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. Die Richter verhängten vier Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Betrugs.

Betriebswirtin Martina R. hatte zuvor gestanden. Sie wolle sich in Therapie begeben und ergründen, „warum ich immer wieder auf das Schema Betrug zurückgreife“, sagte sie. Sie kompensiere Defizite über Geld – „es musste immer das Teuerste sein“. Ein Psychiater sagte, es sei Selbstbelohnung. Die Angeklagte könne ihre Bedürfnisse nicht aufschieben. Wenn sie sich schlecht fühlt, „geht es in die Tasten“.

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Kriminell ist Martina R. seit Jahren. Sie hat elf Vorstrafen. Zuerst Verurteilungen wegen Betrugs in Baden-Württemberg, dann in Berlin. Auch Hafterfahrung musste die Mutter zweier inzwischen erwachsener Töchter sammeln – insgesamt etwa zwei Jahre. Sie änderte sich nicht.

„In Berlin wollte ich neu anfangen“, sagte die Angeklagte. Doch finanziell habe es nicht gereicht. Studiengebühren und Unterkünfte für die Töchter, der Ex-Mann zahlte nicht. „Warum konnte ich nie nein sagen, wenn es um die Kinder ging?“, sagte sie vor Gericht.

Als sie schließlich einen Job bei einer Charlottenburger Immobilienfirma bekam, sah es finanziell eigentlich gut aus. „Es hätte gereicht“, gab Martina R. zu. Aber ihre Chefin sei bildschön und reich – „wie ich es immer gern sein wollte“. Sie habe „mithalten“ wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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