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Berlin: Volksverhetzung: Neun Monate für Horst Mahler

Das Landgericht hat Horst Mahler wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft verurteilt. Der rechtsextreme Demagoge hatte im September 2002 vor Journalisten in der Berliner NPDZentrale einen Schriftsatz mit antijüdischen Hassparolen präsentiert.

Das Landgericht hat Horst Mahler wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft verurteilt. Der rechtsextreme Demagoge hatte im September 2002 vor Journalisten in der Berliner NPDZentrale einen Schriftsatz mit antijüdischen Hassparolen präsentiert. Die 22. Große Strafkammer setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus. Es sei zu erwarten, dass Mahler weitere Taten begehe, sagte der Vorsitzende Richter Peter Faust in der Urteilsbegründung. Mahler blieb aber frei.

In dem elfmonatigen Prozess hatte der 68-jährige Anwalt das Gericht als Bühne für antijüdische Propaganda missbraucht. Auch gestern legte Mahler vor der Urteilsverkündung noch mal los – und handelte sich vermutlich ein weiteres Verfahren ein. Der inzwischen mit einem vorläufigen Berufsverbot belegte Rechtsextremist versuchte, die Kammer einzuschüchtern. Mahler behauptete in seinem Schlusswort, die Bundesrepublik sei am Ende. Er warnte die Richter, sie würden „einen fatalen Fehler machen, wenn sie darauf vertrauen, ihnen würde nichts geschehen“. Richter Faust kündigte an, er werde die Einleitung eines Verfahrens wegen versuchter Nötigung veranlassen. Faust nannte außerdem Äußerungen Mahlers in dem Prozess als „bewusste Unterschreitung der intellektuellen Ekelschwelle“. Nach dem Urteil nannte ein Mann die Richter „widerliches Pack“. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Vor dem Gerichtsgebäude bedrohten Neonazis Oberstaatsanwalt Jürgen Heinke. fan

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