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Die fünf Angeklagten im Berliner Kammergericht.

© dpa / Marion van der Kraats

„Völlig verblendet“: Ex-Mitglieder des Moscheevereins „Fussilet 33“ als Terrorhelfer vor Berliner Gericht

Die Anklage gegen die fünf Männer lautet unter anderem auf Unterstützung von Terrororganisationen im Ausland. Vier legten am Dienstag bereits Geständnisse ab.

Einige gehörten zum „inneren Kreis“, andere zu Gründungsmitgliedern: Mehr als fünf Jahre nach dem Verbot des Moscheevereins „Fussilet 33“ stehen fünf Männer vor dem Kammergericht. Die Anklage lautet unter anderem auf Unterstützung von Terrororganisationen im Ausland. Es wird mit einem kurzen Prozess gerechnet, vier der Männer legten am Dienstag bereits Geständnisse ab. „Ich war damals völlig verblendet“, sagte ein 46-Jähriger.

Die heute 36 bis 52 Jahre alten Männer – vier Türken und ein Deutscher, die auf dem Bau arbeiten oder Lkw-Fahrer waren – sollen 2013 und 2014 in der Salafisten-Szene in Berlin aktiv gewesen sein, mit Treffpunkt in Moabit. Dort war der „Fussilet“-Verein ansässig, die Gebetsräume galten als Treffpunkt gewaltbereiter Islamisten.

In dem Verein war auch der Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri, häufig ein- und ausgegangen. Neun Wochen nach dem Terroranschlag von Amri am 19. Dezember 2016 auf dem Weihnachtsmarkt wurde der „Fussilet“-Verein verboten.

Ich habe mich von einem Freund verleiten lassen.

Einer der Angeklagten vor Gericht

Drei der Angeklagten waren laut Ermittlungen mehrere Jahre Vereinsmitglieder. Ahmed Ö., Kanat A. und Serdal S. hätten „zum inneren Kreis der Gruppierung“ gehört; Bayram K. und Haci Ö. seien Gründungsmitglieder gewesen.

Sie hätten terroristischen Vereinigungen wie der in Syrien operierenden „Dschunud al-Scham“ und dem sogenannten Islamischen Staat (IS) nahegestanden, deren Aktivitäten durch ihr Handeln fördern wollen. Mehrere Tausend Euro hätten sie gesammelt und zur Finanzierung der Ausreise von Personen ins Kampfgebiet weitergeleitet, so die Anklage.

Regelmäßig habe es Treffen gegeben, „zunächst in privaten Wohnungen, an denen auch ideologisch Gleichgesinnte aus dem Umfeld des Vereins – häufig tschetschenisch-kaukasischer Herkunft – teilnahmen“, heißt es in der Anklage. Unterricht sei erfolgt, den insbesondere der bereits 2017 zu sechs Jahren Haft verurteilte Ismet D., früherer Chef des Vereins, abgehalten habe.

Im Verein salafistisches Gedankengut vermittelt

Salafistisches Gedankengut sei vermittelt und die Teilnehmer in ihrer radikal-islamistischen Einstellung bestärkt worden. Im Vorfeld des Prozesses hatte es Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern gegeben. Das Gericht stellte für den Fall von Geständnissen der fünf nicht vorbestraften Angeklagten Bewährungsstrafen von maximal zwei Jahren in Aussicht.

„Ich habe mich von einem Freund verleiten lassen“, hieß es in der Erklärung eines der Angeklagten. Er habe es zum Glück geschafft, sich aus der Szene zu lösen, so ein anderer Angeklagter. Ein 45-Jähriger erklärte, er sei anfangs zum Beten in den Verein gegangen, habe sich aber „mit der Zeit radikalisiert“ und bereue zutiefst. Der Prozess gegen die Männer, die auf freiem Fuß sind, geht am 29. November weiter.

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