Berlin: Vor 25 Jahren: 12. Februar 1976
Vor 25 Jahren berichteten wir:Ein ausländischer Gastarbeiter, der den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme der Sozialhilfe bestreiten kann, "setzt einen Ausweisungsgrund". Die Aufenthaltserlaubnis kann nachträglich beschränkt werden.
Stand:
Vor 25 Jahren berichteten wir:
Ein ausländischer Gastarbeiter, der den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme der Sozialhilfe bestreiten kann, "setzt einen Ausweisungsgrund". Die Aufenthaltserlaubnis kann nachträglich beschränkt werden. Von dieser Möglichkeit nach dem Ausländergesetz hat das Berliner Oberverwaltungsgericht die vom Polizeipräsidenten verfügte sofort zu vollziehende Ausweisung eines 38jährigen Türken bestätigt. Die angefochtene Verfügung sei auch bei der langen Dauer des Aufenthaltes des Türken in West-Berlin nicht rechtswidrig, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Denn der Antragsteller mache geltend, daß er wegen einer chronischen Bronchitis erwerbs- beziehungsweise berufsunfähig sei. Er habe keinen Anspruch darauf, "sich hier aufzuhalten, um seine Rente hier zu verzehren". Denn ihm sei stets der Aufenthalt nur zu Arbeitszwecken erteilt worden.
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