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KITA-VOLKSBEGEHREN: Was erreicht wurde und was nicht

VORGESCHICHTEDas Volksbegehren, das auf Initiative des Landeselternausschusses Kita zustande kam, startete im Februar 2008, wurde aber im August vom Innensenator wegen eines angeblichen Verfassungsverstoßes verboten. Der Berliner Verfassungsgerichtshof gab den Eltern im Oktober 2009 allerdings Recht und erklärte das Volksbegehren für zulässig.

VORGESCHICHTE

Das Volksbegehren, das auf Initiative des Landeselternausschusses Kita zustande kam, startete im Februar 2008, wurde aber im August vom Innensenator wegen eines angeblichen Verfassungsverstoßes verboten. Der Berliner Verfassungsgerichtshof gab den Eltern im Oktober 2009 allerdings Recht und erklärte das Volksbegehren für zulässig. Jetzt lenkte der Senat ein. Er will die meisten Forderungen erfüllen.

FORDERUNGEN ERFÜLLT

Mehr Erzieher: Ab 2011 sollen fünf statt sechs Kinder unter zwei Jahren auf einen Erzieher kommen, bei den Drei- bis Sechsjährigen sind es dann neun statt zehn pro Erzieher. Ab 2010 gibt es einen Rechtsanspruch auf sieben Stunden Kita täglich für das letzte Kitajahr; bis 2013 gilt er sogar für die letzten drei Jahre. Ab 2011 soll eine Leitungskraft für jeweils 140 Kinder freigestellt sein, ab 2013 dann für 120 Kinder.

UNERFÜLLTER WUNSCH

Die Initiatoren wollten insgesamt fünf Stunden Vor- und Nachbereitungszeit pro Woche, beispielsweise für Gespräche mit den eltern oder das Führen der Sprachtagebücher, und drei Tage Fortbildung im Jahr für Erzieher im Gesetz festschreiben lassen. Das allerdings wollte der Senat nicht. Es ist aber nur eine Marginalie, da die Zeiten nicht zusätzlich anfallen sollten, sondern im Personalschlüssel ohnehin schon enthalten sind. fk

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