Berlin: Wasser, Müll und Verkehr unter einem Dach
VEREINHEITLICHUNG Im Betriebegesetz werden die – in viele Gesetze zersplitterten – Regelungen für die öffentlichen Betriebe Berlins (Wasserbetriebe, Stadtreinigung, Verkehrsbetriebe) erstmals zusammengefasst und auf aktuellen Stand gebracht. Dies ist voraussichtlich das letzte große Gesetzgebungsverfahren in der laufenden Wahlperiode.
VEREINHEITLICHUNG
Im Betriebegesetz werden die – in viele Gesetze zersplitterten – Regelungen für die öffentlichen Betriebe Berlins (Wasserbetriebe, Stadtreinigung, Verkehrsbetriebe) erstmals zusammengefasst und auf aktuellen Stand gebracht. Dies ist voraussichtlich das letzte große Gesetzgebungsverfahren in der laufenden Wahlperiode.
KOSTENKALKULATION
Es wird festgelegt, welche Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals den Wasserbetrieben und der Stadtreinigung zusteht und wie die öffentlichen Betriebe ihre Kosten (und damit auch die Gebühren) kalkulieren müssen. Neu eingeführt wird die Pflicht zur Nachkalkulation, um niedrigere Kosten an die Verbraucher weiterzugeben.
TRANSPARENZ
Das Gesetz verpflichtet die Versorgungsbetriebe, sich an die „Regeln über die gute Unternehmensführung“ zu halten, die bundesweit für Aktiengesellschaften gelten. Dazu gehört auch die Offenlegung der Vorstandsgehälter. Einer Beteiligung an anderen Unternehmen muss das Abgeordnetenhaus in Zukunft zustimmen. za
-
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid:
- showPaywallPiano:
- false