Berlin: Weg frei für Wohnheim in Lankwitz Gericht verteidigt Bau
für psychisch Kranke
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Das Wohnheim für psychisch kranke Straftäter in Lankwitz darf eröffnet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht gestern. Es wies einen Eilantrag von Nachbarn gegen die vom Senat erteilte Baugenehmigung zurück. Seit fast zwei Jahren wird um das Projekt gestritten. Es war im Dezember 2006 durch einen Bericht im Tagesspiegel bekannt geworden. Anschließend hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet. Sie sammelte Tausende Unterschriften, obwohl der Betreiber, das Krankenhaus des Maßregelvollzuges (KMV), von Anfang an betont hatte, dass auf den 45 Plätzen in Lankwitz keine Sexualverbrecher oder Mörder therapiert werden sollen. Zudem seien in dem Gebäude an der Leonorenstraße auch in der Vergangenheit bereits psychisch Kranke betreut worden. Dennoch argumentierte die Bürgerinitiative damit, dass von den Patienten eine Gefahr ausgehe und das Heim deshalb nicht in einem Wohngebiet genehmigt werden dürfe. Mit diesem Argument hatte auch der Bezirk den Bauantrag abgelehnt – die Genehmigung war dann jedoch vom Senat erteilt worden. Dies sei rechtens, urteilte nun das Gericht und verwies auf das Sicherheitskonzept. Eine Gefährdung der Nachbarschaft sei „hinreichend sicher auszuschließen“. Ha
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