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Wegen sexueller Belästigung: Arbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung eines Berliner Rabbiners
Ein Rabbiner gibt einer Frau ohne deren Einverständnis einen Zungenkuss. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin entlässt den Mann. Der klagt daraufhin gegen seine Kündigung – und verliert vor Gericht.
Stand:
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines ehemaligen Rabbiners der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wegen sexueller Belästigung für wirksam erklärt. Der Mann hatte gegen seine Entlassung geklagt und die Vorwürfe bestritten, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Demnach hatte die Jüdische Gemeinde zu Berlin den Rabbiner am 1. Juni 2023 fristlos gekündigt, nachdem sie Ende Mai von den Vorwürfen der sexuellen Gewalt und von Manipulationen in seiner Position als Gemeinderabbiner erfahren hatte.
Das Arbeitsgericht war laut Mitteilung nach der Vernehmung einer Zeugin überzeugt, dass der Rabbiner das Gemeindemitglied sexuell belästigt und dabei das ihm von ihr in seiner Position entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt hat. Er habe in einer von ihm so bezeichneten heiltherapeutischen Sitzung vorgegeben, sie durch ein Ritual „reinigen“ zu können. Dann habe er ihr ohne ihr Einverständnis einen Zungenkuss gegeben, bei dem sie seine Erregtheit habe spüren können, hieß es.
Dieses Verhalten stelle eine schwere Pflichtverletzung dar, die auch ohne vorherige Abmahnung und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertige, entschied das Gericht. Gegen das Urteil kann Berufung am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (Tsp)
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