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Sexistisch. In einer Jury unter dem Dach der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung werden Hinweise auf solche Werbebotschaften geprüft.

© imago stock&people

Jury prüft Hinweise: Wie Sie diskriminierende Werbung in Berlin melden können

Wenn Werbung sexistisch oder diskriminierend ist, kann man diese einer Jury melden, die der Senatsjustizverwaltung untersteht. Eine Verbraucherkolumne.

Stand:

Die meisten Menschen vermuten sicherlich, dass ich als Verbraucherschützerin nicht viel von Werbung halte. Schließlich kann sie irritierend sein oder als Lockvogel fungieren. Die Wahrheit ist, dass ich gar nichts gegen Werbung habe, wenn sie mich auf Dinge aufmerksam macht, die mich tatsächlich interessieren – nur eben auf seriöse und gesetzeskonforme Art.

Richtig ärgert mich Werbung aber tatsächlich dann, wenn sie diskriminierend oder sexistisch ist. Neulich sah ich erst wieder einen Lieferwagen, der mit dem Bild einer lasziv blickenden und wenig bekleideten Frau beklebt war. Es war mir nicht möglich, dieses Motiv mit der Sanitärfirma in Verbindung zu bringen, welcher der Wagen gehörte.

Deshalb habe ich mich sehr gefreut, als mir ein Ehrenamt angeboten wurde, dass es mir ermöglicht, hier aktiv zu werden.

Ich gehöre einer Jury gegen diskriminierende und sexistische Werbung an, die unter dem Dach der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung agiert. An diese können auch Sie sich wenden, falls Sie sich von Werbung diskriminiert fühlen. Die Jurymitglieder beraten über Ihren Hinweis und sprechen über Interventionsmöglichkeiten.

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Besondere Vorsicht sollte meiner Ansicht nach geboten sein, wenn es um Werbung geht, die an Kinder und Jugendliche gerichtet ist. Seit der Pandemie haben diese vermehrt mit Übergewicht zu kämpfen und werden durch Werbung für ungesunde Lebensmittel negativ beeinflusst. Hier könnte ein Plakatverbot im Umkreis von 100 Metern um Schulen und Kindergärten ein Weg sein, um diesen Einfluss auf die Zielgruppe zu reduzieren.

Noch wichtiger finde ich jedoch, diese Einrichtungen an sich werbefrei zu halten, auch um den Einfluss von Unternehmen auf die schulische Ausbildung zu mindern. Gerade Schülerinnen und Schüler sollten zu mündigen Bürgern heranwachsen, die kritisch mit Werbung und unternehmerischen Angeboten umzugehen wissen.

Unterrichtsmaterialien dürfen keine verdeckte Werbung erhalten

Deshalb dürfen die Unterrichtsmaterialien, Schulkooperationen, Fortbildungsangebote oder die technische Ausstattung keine verdeckten Werbeaktivitäten von Unternehmen darstellen. Häufig wird in dieser Form versucht, Themen zu setzen und Vertriebswege aufzubauen. In der Schule sind Kinder aber keine Kunden.

Guter Rat. Dörte Elß ist Chefin der Verbraucherzentrale Berlin mit Sitz in Tempelhof.

© Henning Kunz

Ich bin auch der Ansicht, dass Werbefreiheit und Anbieterunabhängigkeit bei der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften gewährleistet sein muss. Unterrichtsmaterialien sollten durch unabhängige Experten geprüft werden. Um noch einmal auf die Werbung für ungesunde Lebensmittel zurückzukommen: Werbeverbote im Fernsehen sind sicherlich auch ein Weg, um negative Einflüsse auf Kinder und Jugendliche zu mindern.

Aber wie wäre es damit, den Fernseher einfach auszuschalten und stattdessen ein Gesellschaftsspiel zu spielen? Ein bereitstehender Obst- und Gemüseteller trägt dabei zur gesunden Ernährung bei.

Dörte Elß

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