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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. (Symbolbild)

© dpa/David-Wolfgang Ebener

„Wieder ein Femizid“: Ex-Freundin in Berlin getötet – lebenslange Haft für 52-Jährigen

Ein 52-Jähriger ist wegen Mordes an seiner 55-jährigen Ex-Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er habe die Trennung nicht akzeptiert.

Stand:

Der Mann konnte nicht ertragen, dass eine Frau nicht mehr mit ihm zusammen sein wollte und sich trennte. „Wieder ein Femizid“, sagte Richter Thomas Groß. Es sei erschreckend und schockierend. Kai G. habe die 55-jährige Jeannette S. „brutal, gnadenlos, kaltblütig, einer Hinrichtung gleich aus dem Leben gerissen“. Weil sie die Beziehung beendet hatte. Das Berliner Landgericht sprach den 52-Jährigen am Dienstag des Mordes schuldig und verhängte lebenslange Haft.

Die Frau war am Morgen des 23. Oktober 2023 auf dem Weg zur Arbeit, als sie vor ihrer Haustür in Köpenick mit einem Messer in Art einer Machete angegriffen wurde. Aus „Wut, Zorn, Hass“ habe G. gehandelt, hieß es weiter im Urteil. In seiner Unfähigkeit, Gefühle anderer zu respektieren, habe er die Frau mit dem Tod bestraft.

Nach einem Schlag sei sie zu Boden gegangen. Dann habe er ihr die Kehle durchschnitten. „Danach stach er in aller Ruhe auf sie ein“, so der Richter. Immer wieder. 27 Verletzungen stellte man später fest. Jeannette S. hatte keine Chance. Sie starb am Tatort.

Kai G., Berufskraftfahrer aus Kiel, vierfacher Vater und in dritter Ehe verheiratet, hatte das Verbrechen gegen Ende des knapp dreimonatigen Prozesses gestanden. Dabei sprach er von angeblichen Provokationen und Kränkungen. Seine Verteidiger plädierten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags. G. sei ein Mann mit geringem Selbstwertgefühl, er habe an den Kränkungen gelitten. Das Gericht aber sah kein affektiv bestimmtes Handeln – „es war durch und durch geplant“.

Sie lernt Stück für Stück den Mann hinter dem Sex-Partner kennen und stellt fest, dass einiges nicht stimmt.

Thomas Groß, Richter

Der 52-Jährige und die Angestellte eines Wohnungsunternehmens hatten sich im April 2023 kennengelernt. Zufall war es: Er sprach die Berlinerin an, als sie im Bahnhof von Kiel in einem Café saß und auf einen Zug wartete. Er stellte sich als geschieden vor. Sie wurden ein Paar. Regelmäßig besuchte er Jeannette S. in Köpenick – etwa alle zwei Wochen.

Eine Wochenend-Beziehung, die die Frau allerdings Monate später, im September 2023, nach einem Österreich-Urlaub beendete. „Sie lernt Stück für Stück den Mann hinter dem Sex-Partner kennen und stellt fest, dass einiges nicht stimmt“, sagte der Richter. Jeannette S., von Zeugen als selbstbewusst und als „Powerfrau“ beschrieben, sei eine Frau mit klaren Worten gewesen, eine „Berlinerin im besten Sinne“. Sie trennte sich.

G. habe das nicht akzeptieren wollen. Immer wieder sei er in ihrer Nähe aufgetaucht – vor ihrer Wohnung in der Mahlsdorfer Straße mit einem Blumenstrauß, in der S-Bahn, an ihrem Arbeitsplatz. Einmal soll er versucht haben, an der Regenrinne auf ihren Balkon zu klettern. Die Nachstellungen änderten nichts an ihrer Entscheidung. Angst hatte sie nicht – G. nerve, aber er sei harmlos, soll sie gesagt haben.

Am 19. Oktober kaufte er die Tatwaffe – die Klinge 30 Zentimeter lang. Vier Tage später fuhr G. mit seinem Auto nach Berlin und legte sich auf die Lauer. Das Messer soll er um den Hals getragen haben. Nach der Tat kaufte er sich noch neue Hosen und Schuhe, fuhr dann zurück nach Schleswig-Holstein, wo er noch am selben Tag festgenommen wurde.

Die Staatsanwältin hatte auch beantragt, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre dadurch nahezu ausgeschlossen. Das Gericht sah davon ab, weil G. nicht vorbestraft sei und gestanden habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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