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Berlin: Wild am Grill

Lust auf Steak, Würstchen, Folienkartoffel? Bitte nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist.

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Lust auf Steak, Würstchen, Folienkartoffel? Bitte nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Außerhalb der eigens markierten Grillplätze ist das Einheizen des Grillrostes nach Paragraph 6, Absatz 2 des Grünanlagengesetzes verboten. Lagerfeuer ist ganz verboten.

Kosten: Wird der wilde Griller von einem Polizisten erwischt, muss er ein Verwarngeld von 15 Euro zahlen.

ErwischFaktor: lauwarm. Die Mitarbeiter der Natur- und Grünflächenämter haben keine Zeit, Streife zu gehen. Das wilde Grillen bleibt deshalb meist ungesühnt. „Ohne Vollzug auch keine Beachtung der Regel“, sagt Norbert Fußwinkel vom Steglitz-Zehlendorfer Natur- und Grünflächenamt. Die Ämter sind – gerade am Wochenende – auf die Hilfe der Polizei angewiesen. Die hat jedoch oft wichtigere Einsätze. frh

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