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Klarstellung: Zu "Scientology: 14-Jährige zurückgekehrt" vom 19.09.2007

Am 19. September 2007 haben wir unter der Überschrift "Scientology: 14-Jährige zurückgekehrt" berichtet: "Nach einer gerichtlichen Einigung hilft den Kindern jetzt ein Betreuer"Hierzu stellen wir richtig:Die gerichtliche Einigung betraf nicht den 25-jährigen Stiefbruder.

Stand:

Am 19. September 2007 haben wir unter der Überschrift "Scientology: 14-Jährige zurückgekehrt" berichtet: "Nach einer gerichtlichen Einigung hilft den Kindern jetzt ein Betreuer"

Hierzu stellen wir richtig:

Die gerichtliche Einigung betraf nicht den 25-jährigen Stiefbruder. Diesem hilft oder half auch kein Betreuer. Die gerichtliche Einigung und die Hilfe eines Betreuers betraf nur die bezeichnete 14-Jährige.

Die Redaktion

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