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Reparatur von Fahrrädern: Zurück zum Schrauben-Check
Über mangelhafte Reparaturen lässt sich auch beim Fahrrad vortrefflich streiten. Ärgerlich wird es, wenn Werkstätten versuchen die Folgen für Fehler auf die Kunden abzuwälzen. Der ADFC hat dazu eine klare Meinung.
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"Kommen Sie nach 100 Kilometern wieder, damit wir die Schrauben nachziehen können“: Eine solche Empfehlung von der Fahrradwerkstatt nach einer Reparatur mag gut gemeint sein, ist aber haftungsrechtlich nicht relevant. „Sicherheitsrelevante Teile müssen so montiert werden, dass ein Nacharbeiten nicht notwendig ist“, erklärt Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).
Werden alle Teile korrekt und mit dem vom Hersteller vorgegebenen Anzugsdrehmoment befestigt, sei das Nachziehen von Schrauben nicht erforderlich. Für Folgeschäden durch eine mangelhafte Montage müsse die Werkstatt haften - "sie kann die Folgen nicht einfach auf den Kunden abwälzen", so der ADFC-Rechtsexperte. Der Kunde behalte seine Gewährleistungsansprüche, auch wenn er der Empfehlung nicht gefolgt ist, nach der Reparatur noch einmal in die Werkstatt zurückzukommen.
"Beim Auto ist das übrigens nur bei den Radmuttern anders und technisch wohl unvermeidlich", ergänzt Huhn. "Daher ist hier der Hinweis auf das Nachziehen der Schrauben nach einer gewissen Fahrtstrecke nach einem Räderwechsel zulässig oder sogar geboten." Daran sollten sich Autofahrer also unbedingt halten.
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