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Justizia.

© Helmut Vogler

Nach Justiz-Pannen:: Zwei Sexualstraftäter verurteilt

Bernd R. und Christian M. waren wegen Justizpannen vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Nun wurden beide zu langjährigen Freiheitsstrafen vom Berliner Landgericht verurteilt.

Stand:

Die Fälle sorgten für Aufsehen: Sexualstraftäter Bernd R. kam wegen einer Justizpanne aus der Sicherungsverwahrung, obwohl er als gefährlich galt. Er wurde rückfällig. Im Verfahren gegen Erzieher Christian M., der zwei Kinder von Freunden missbraucht haben soll, endete die Untersuchungshaft vor Beginn des Prozesses.

In seinem Fall hatte das zuständige Gericht die gesetzliche Frist von sechs Monaten zwischen Inhaftierung und Start der Hauptverhandlung nicht eingehalten. Beide Verfahren endeten nun mit langjährigen Freiheitsstrafen.

Bernd R., der drei Jahre nach seiner Entlassung rückfällig geworden war, erhielt sechs Jahre Gefängnis. Zudem ordnete das Landgericht erneut eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Der 57-Jährige habe 2018 mehrfach ein acht Jahre altes Mädchen missbraucht, begründete das Landgericht am Dienstag. Zudem wurde R. der Herstellung von Kinderpornografie schuldig gesprochen. Dem Opfer aus einer sozial schwachen Familie soll er ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro zahlen.

R. war 2003 wegen Missbrauchs seines Sohnes zu fast sechs Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Strafe verbüßte er bis auf den letzten Tag und kam Ende September 2008 in die Sicherungsverwahrung. 2015 aber wurde für R. und einen weiteren Mann die regelmäßig durchzuführende Überprüfung auf Gefährlichkeit versäumt – wegen Schlamperei eines Richters. Das Kammergericht bemängelte eine „insgesamt ungeordnete Aktenführung“.

Erzieher Christian M. erhielt fünf Jahre Gefängnis

Erzieher Christian M. war im August 2018 festgenommen worden. Vor vier Wochen kam er frei – wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung, so das Kammergericht. Es bemängelte unter anderem eine „personelle Unterausstattung“ der Strafjustiz. Zum Prozess vor dem Landgericht saß M. pünktlich auf der Anklagebank. Er gestand Übergriffe auf zwei Kinder, die bei den ersten Taten vier beziehungsweise sechs Jahre alt gewesen seien.

Der Erzieher aus Schöneweide hatte das Vertrauen der Eltern der beiden Geschwister ausgenutzt – von 2009 bis 2017. Immer wieder filmte er Übergriffe. Die Polizei stellte in seiner Wohnung mehr als 25 kinderpornografische Bilder sowie Videomaterial mit einer Dauer von mehr als 17 Tagen sicher. M. erhielt nun fünf Jahre Gefängnis.

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