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In einem Wahllokal wird die Wahlurne um 18 Uhr geöffnet und die Stimmzettel werden aus der Wahlurne geschüttet.

© imago/Rüdiger Wölk/imago/Rüdiger Wölk

Tagesspiegel Plus

„Es ist ein Unding“: Was Staatsrechtler zur Wahlanfechtung sagen

Nach der Wahl beschweren sich im Ausland lebende Deutsche, dass die Briefwahl nicht geklappt hat. Das BSW prüft eine Anfechtung. Staatsrechtler erklären, ob ein Einspruch Erfolg haben könnte.

Von Heike Anger

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Viele Auslandsdeutsche beklagen, ihre Wahlunterlagen zu spät erhalten zu haben. Sie könnten einen Wahleinspruch einreichen. So sieht es das Wahlprüfungsgesetz vor. Demnach muss der Einspruch binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag beim Deutschen Bundestag eingehen.

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