
© dpa/Federico Gambarini
Fotos und Videos von Po: Petition fordert Strafbarkeit von Voyeur-Aufnahmen
Eine 30-jährige Kölnerin wird beim Joggen gefilmt. Speziell ihr Po wird von einem Voyeur ins Visier genommen. Dies ist nicht strafbar. Eine Petition, das zu ändern, erfährt breite Unterstützung.
Stand:
Ein Voyeur auf dem Fahrrad verfolgt und filmt die Kölnerin Yanni Gentsch (30) beim Joggen und nimmt dabei ihren Po ins Visier. Die Werbetexterin merkt das und stellt ihn zur Rede. Der Mann löscht die Aufnahmen. Doch als sie ihn anzeigen will, wird ihr mitgeteilt, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar ist. Das will Gentsch nun ändern.
Bereits mehr als 100.000 Menschen unterstützen sie dabei. Am Montag übergab sie NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ihre Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“. Im November werden die Justizminister beraten, ob wegen Fällen wie ihrem das Strafgesetzbuch geändert werden sollte. Gentsch würde Rechtsgeschichte schreiben.
Der Vorfall ereignete sich im Februar 2025 im Kölner Grüngürtel. Gentsch bemerkt den Schatten des Radfahrers, der dicht hinter ihr bleibt und dann, was er da treibt. „Er hat auf meinen A.... gefilmt. Ich war fassungslos, aber auch wütend und habe dann auf Autopilot geschaltet“, berichtet Gentsch. Sie stellt den Spanner nicht nur zur Rede und zwingt ihn zum Löschen der Aufnahmen, sie filmt ihn auch dabei. „Für mich war der Punkt erreicht, an dem es genug ist.“
Gentsch: „Sexualisierte Belästigung ist nie harmlos“
Der Mann wirkt zunächst einsichtig und entschuldigt sich, aber später wirft er ihr vor, selbst Schuld zu sein und die falsche Hose getragen zu haben. Das Video stellt sie online. Ihren Verfolger hat sie zuvor unkenntlich gemacht. Es sorgt für Furore – wird 14 Millionen Mal geklickt.
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Bei der Polizei wird ihr mitgeteilt, dass sie trotz der Beweislage keine Chance hat, den Mann zur Rechenschaft zu ziehen, weil sie bekleidet und im öffentlichen Raum unterwegs war.
„Mein Fall zeigt: Eine Frau kann einen Übergriff erleben und steht trotzdem am Ende ohne rechtliche Handhabe da.“ Das sei für sie unbegreiflich. „Sexualisierte Belästigung ist nie harmlos, sondern der erste Schritt einer Gewaltspirale“, sagt Gentsch. „Es geht um eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden muss, damit unser Strafrecht Betroffene schützt und nicht Täter.“
Lücke im Strafrecht?
„Ich danke Yanni Gentsch sehr, dass sie ihren Fall öffentlich gemacht und damit eine notwendige rechtspolitische Debatte angestoßen hat“, sagt der NRW-Justizminister. „Er legt auch nach meinem Empfinden eine Lücke in unserem Strafrecht schonungslos offen.“ Heimliche Bildaufnahmen des bekleideten Intimbereichs seien für ihn keine Bagatelle.
Die Lösung sieht der Minister, selbst Jurist, im Paragrafen 184k des Strafgesetzbuches, also dort, wo vor vier Jahren schon das sogenannte Upskirting, das Filmen unter den Rock, strafbar gestellt wurde.
Aufnahmen vom bekleideten Intimbereich könnten auch strafbar werden, wenn diese unerlaubt und in sexueller Motivation gemacht wurden. „Unser Recht muss eine klare Grenze ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht heimlich oder gegen den Willen einer Person abgefilmt oder fotografiert werden“, fordert der Minister. „Man wird genau auf das Bildmaterial gucken müssen.“ Yanni Gentsch joggt derweil weiter in Köln – inzwischen mit Hund. (dpa)
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