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Artikel auf tagesspiegel.de: Gegendarstellung zu „Medien, Anwälte, Mächte: Kein Rammstein ohne Rammbock“
In einem Artikel über die Band Rammstein ist unserer Redaktion ein Fehler unterlaufen. Zuvor hatte die Kanzlei Schertz Bergmann darauf hingewiesen.
Stand:
In einem Artikel auf www.tagesspiegel.de vom 15. 06. 2023 schreibt Joachim Huber in einem Artikel mit der Überschrift „Medien, Anwälte, Mächte: Kein Rammstein ohne Rammbock“ über uns:
„...Rammstein. Die Band hat sich der Hilfe einer der prominentesten Kanzleien im Land, der Kanzlei Schertz/Bergmann versichert. Die Kanzlei hat gleich scharf geschossen. Die von mehreren Frauen erhobenen Vorhaltungen seien „ausnahmslos unwahr“. Welche Behauptungen genau und warum sie explizit unwahr seien, blieb ein Geheimnis der Medienanwälte.“
Hierzu stellen wir fest:
Wir vertreten nicht die Band Rammstein, sondern Till Lindemann persönlich. In der Presseerklärung haben wir ausdrücklich erklärt, dass sich unsere Aussage „Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“ auf den Vorwurf bezog, dass Frauen bei Konzerten von „Rammstein“ mit Hilfe von K.O.-Tropfen bzw. Alkohol betäubt worden seien, um zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können.
Berlin, 16.06.2023
Prof. Dr. Christian Schertz
für Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbH
Anmerkung der Redaktion: Die Kanzlei hat recht. Der Artikel wurde aktualisiert.
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