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Abschiebung durch Like.

© Montage: Tagesspiegel/dpa/Julian Stratenschulte, freepik

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Abschiebung, Hausdurchsuchung, Haft: Was ein falscher Like im schlimmsten Fall anrichten kann

Künftig könnte der Like eines Social-Media-Beitrags genügen, um ausgewiesen zu werden. Mit Folgen für Betroffene, Behörden – aber auch Bundesbürger.

Stand:

Was genau bedeutet es, wenn jemand auf einen Beitrag bei X mit einem Herz oder bei Facebook mit einem nach oben zeigenden Daumen reagiert? Heißt das eindeutig, dass derjenige dem gesamten Inhalt zustimmt? Jurist:innen erkennen da durchaus verschiedene Deutungsmöglichkeiten: Vielleicht wurde nur das Bild betrachtet, aber nicht der Text darunter gelesen? Vielleicht hat diejenige den Post nur markiert, um ihn fürs spätere Lesen zu archivieren?

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