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ARCHIV - 04.05.2016, Nordrhein-Westfalen, Dortmund: Polizisten trainieren im "Regionalen Trainingszentrum" (RTZ) der Polizei in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) eine Festnahme. Tritte bei einer Festnahme in Frankfurt, das Knie eines Polizisten auf dem Kopf eines am Boden Liegenden in Düsseldorf, ein Jugendlicher, der in Hamburg zu Boden gedrückt wird: Videos von Polizeieinsätzen haben zu Diskussionen über den Gebrauch körperlicher Gewalt von Ordnungshütern geführt. Doch was sagt die Rechtslage? Wann darf die Polizei Menschen festhalten, zu Boden bringen oder allgemein mit vollem Körpereinsatz agieren? Foto: picture alliance / dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa

Tagesspiegel Plus

„Begriffe wie N-Wort, Öl-Auge, Kanacke sind salonfähig“: Polizisten prangern Rassismus und Gewalt in den eigenen Reihen an

Immer wieder erschüttern Fälle von Xenophobie und unangemessener Härte die Polizei. Hier sprechen Beamte über einen Alltag, der sich nicht in Statistiken findet.

Von Lukas Wittland

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Der Polizist wirkt angespannt, als er die Tür seiner Berliner Wohnung öffnet. Er holt seinen Dienstausweis und legt ihn auf den Tisch. „Damit Sie sehen, dass ich wirklich Polizist bin und keinen Mist erzähle.“ Das, was er in dem zweistündigen Gespräch danach berichtet, könnte ihm Probleme innerhalb der Polizei bereiten, fürchtet der Beamte. Er möchte deshalb ebenso anonym bleiben wie seine drei Kollegen aus Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Niedersachsen, mit denen der Tagesspiegel für diesen Artikel gesprochen hat.

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