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Ein Angeklagter zieht Berufung zurück: Erpressung der Familie von Michael Schumacher wird neu aufgerollt
Drei Männer waren vom Amtsgericht Wuppertal im Fall des Ex-Rennfahrers verurteilt worden. Sie legten ebenso Berufung ein wie die Nebenklägerin. Nun wurde ein Urteil doch sofort rechtskräftig.
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Neue Verhandlung im Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher: Der erste Prozesstag am Wuppertaler Landgericht startete mit einer Überraschung: Nachdem der Richter allen drei Angeklagten geringe Aussichten auf mildere Strafen in der Berufungsinstanz bescheinigt hatte, zog der Sohn des Hauptangeklagten seine Berufung zurück. Er hatte sechs Monate Haft auf Bewährung erhalten.
„Das erscheint mir nicht allzu hoch. Ihr Rechtsmittel ist nicht sehr Erfolg versprechend“, hatte der Richter gesagt. Da weder Nebenklage noch Staatsanwaltschaft gegen den Schuldspruch für den 31-Jährigen Rechtsmittel eingelegt hatten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig. Gegen die beiden anderen Angeklagten wird in der kommenden Woche weiter verhandelt.
Nachdem sowohl die Nebenklägerin als auch die drei Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal Berufung eingelegt hatten, gibt es nun den Berufungsprozess (oben Archivbild).
15 Millionen Euro von Familie Schumacher gefordert
Ziel der Familie Schumacher als Nebenkläger ist es, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54) nicht als Gehilfe, sondern als Mittäter zu einer höheren Strafe verurteilt wird.
Fünf Verhandlungstage sind bis Anfang Dezember angesetzt. Vorsitzender Richter ist in dem Prozess Markus Quantius, der Vizepräsident des Landgerichts. Für den ersten Verhandlungstag sind nach der Verlesung der Anklage die Einlassungen der Angeklagten geplant. Zwei von ihnen hatten bereits in erster Instanz Geständnisse abgelegt, der dritte hatte geschwiegen.
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft seien 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.
Der frühere Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.
Schuldspruch im Fall Schumacher im Februar
Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein Sohn (31) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung und 1.200 Euro Geldauflage.
Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter der Familie wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage verurteilt.
Zwei Geständnisse wegen Schumacher-Erpressung
„In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt“, hatte Corinna Schumacher zur Berufung der Familie im Februar mitgeteilt. Ihr Anwalt hatte als Vertreter der Nebenklage vier Jahre Haft für den Mann gefordert.
Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. Für den dritten Angeklagten, den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher, hatte dessen Anwalt die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die sensiblen Daten nicht gestohlen. Diese seien schon weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.
Der Hauptangeklagte aus Wuppertal, zur Tatzeit Türsteher in Konstanz, hatte bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und eine Summe von 15 Millionen Euro gefordert. Mitschnitte der Anrufe waren im Gerichtssaal vorgespielt worden. Dabei bot der Erpresser der Familie an, seinen Hintermann zu verraten.
Bei seinem Geständnis hatte der Türsteher den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers belastet: Von ihm habe er die beiden Festplatten mit Bild- und Videomaterial bekommen. (dpa)
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