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Rund sechs Monate nach den Antisemitismus-Vorwürfen des Musikers Gil Ofarim hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage erhoben.

© Gerald Matzka/dpa

„Fortsetzung der bereits erfolgten medialen Vorverurteilung“ : Verteidiger von Musiker Ofarim fürchten „Schauprozess“

Ofarim soll einem Hotelmitarbeiter wahrheitswidrig antisemitische Äußerungen vorgeworfen haben. Nun beginnt der Prozess gegen ihn.

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Vor Beginn des Prozesses gegen den Musiker Gil Ofarim in Leipzig erheben seine Verteidiger schwere Vorwürfe gegen das Landgericht. Eine rechtsstaatliche Wahrheitsfindung stehe nach ihrem Eindruck nicht im Vordergrund, erklärten die Anwälte Alexander Stevens und Markus Hennig am Donnerstagabend in Berlin.

Es sei vielmehr eine „Fortsetzung der bereits erfolgten medialen und politischen Vorverurteilung“ zu befürchten. Die Verteidigung vermutet, „dass ein öffentlichkeitswirksamer Schauprozess“ gewollt sei.

Vom Prozessbeginn habe die Verteidigung aus der Presse erfahren, hieß es. Der Beschluss sei bis Donnerstag nicht allen Verteidigern zugegangen. Das Landgericht Leipzig hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass der Prozess gegen Ofarim am 24. Oktober beginnen soll.

Wahrheitswidrige Vorwürfe des Antisemitismus

Der Musiker soll sich wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten. Er soll im vergangenen Jahr wahrheitswidrig behauptet haben, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit einem Davidstern „wegzupacken“, damit er einchecken könne.

Ofarim hatte dem Hotelmitarbeiter antisemitische Äußerungen vorgeworfen. Die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter wurden jedoch eingestellt. Ende März Anklage wurde gegen den Musiker erhoben. (epd)

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