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Landschaftsgärtner, ledig, vorbestraft: Das ist über den mutmaßlichen Täter von Mannheim bekannt
Die Behörden haben Details zu dem Mann bekannt gegeben, der in Mannheim zwei Menschen mit seinem Auto getötet haben soll. Es gibt Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes.
Stand:
In Mannheim ist ein Mann mit seinem Auto in eine Menschenmenge gefahren. Zwei Personen wurden getötet, elf weitere verletzt. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen. Es handelt sich dabei um einen 40-jährigen Deutschen aus Rheinland-Pfalz, wie die mit dem Fall betrauten Behörden mitteilten.
Wohnhaft ist er in Ludwigshafen, in unmittelbarer Nähe zu Mannheim. Aktuell liegt er im Krankenhaus, da er sich selbst bei der Festnahme mit einer Schreckschusspistole in den Mund geschossen hatte und dabei lebensgefährlich verletzt wurde. Man habe ihn bisher nicht vernehmen können, sagte der Präsident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger, am Montagabend auf einer Pressekonferenz.
Die Ermittler gehen nicht von einem politischen Hintergrund aus. Der Täter sei bisher nicht mit religiösem oder politischem Extremismus aufgefallen. „Nach bisherigen Erkenntnissen können wir ausschließen, dass es sich um eine politisch motivierte Tat handelt“ sagte Staatsanwalt Romeo Schüssler.
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Auch einen Zusammenhang mit zeitgleich stattfindenden Fastnachts-Veranstaltungen gibt es offenbar nicht. Die Polizei gehe nicht von Mittätern aus.
Hintergrund der Tat ist nach bisherigem Ermittlungsstand wohl vielmehr eine psychische Erkrankung. Es gibt Anhaltspunkte für eine Erkrankung des Täters, weshalb sich die Ermittler aktuell auf diesen Aspekt konzentrierten.
Von Beruf ist der Mann Landschaftsgärtner, wobei nicht klar ist, ob er aktuell gearbeitet hat. Er sei ledig und hatte nach Erkenntnissen der Ermittler keine Kinder und keine Partnerin oder keinen Partner. Man gehe davon aus, dass er allein gelebt habe.
Es gebe ein paar Vorstrafen, die lange zurücklägen, sagte der zuständige Staatsanwalt auf einer Pressekonferenz am Abend. Dabei gehe es um eine Körperverletzung, für die er eine kurze Freiheitsstrafe verbüßt habe, vor über zehn Jahren. Außerdem gebe es ein Fall von Trunkenheit im Verkehr.
Bei der letzten Tat handle es sich um ein Delikt im Bereich von Hatespeech aus dem Jahr 2018. Er habe einen entsprechenden Kommentar auf Facebook abgesetzt und sei deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Inhalt des Kommentars ist nicht bekannt.
Man habe ein Ermittlungsverfahren wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes eingeleitet, sagte Romeo Schüssler. Noch am Montagabend sollte die Wohnung des Mannes durchsucht werden. (mit Agenturen)
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