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Internet: Ebay muss Jugendschutz sicherstellen

Ein BGH-Urteil verpflichtet das Online-Auktionshaus Ebay zu stärkeren Jugendschutzmaßnahmen.

Die Internet-Auktionsplattform Ebay muss jugendgefährdende Angebote wie indizierte Gewaltspiele unverzüglich sperren oder sicherstellen, dass solche Medien nicht an Kinder oder Jugendliche verkauft werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dem Urteil zufolge muss Ebay nicht nur konkret benannte jugendgefährdende Angebote sperren, sondern auch Vorsorge dafür treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Der BGH betonte jedoch zugleich, dass Ebay "keine unzumutbaren Prüfungspflichten treffen, die das gesamte Geschäftsmodell infrage stellen".

Laut Urteil muss Ebay jugendgefährdende Angebote nicht sperren, wenn etwa durch eine Altersprüfung sichergestellt wird, dass gefährliche Medien nicht an Kinder oder Jugendliche versandt werden. Der BGH wies deshalb den Fall an das Oberlandesgericht Brandenburg zurück. Dort muss auf die Klage des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels nun geklärt werden, was im vorliegenden Fall etwa "gleichartige Angebote" sind und welche Filterprogramme oder sonstigen technischen Möglichkeiten Ebay hat, um jugendgefährdende Medienangebote zu identifizieren. (mit AFP)

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