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RT DE zahlt Zwangsgeld und ignoriert Sendeverbot.

© Reuters

25 000 Euro in der MABB-Kasse: RT DE zahlt und sendet

RT DE Productions überweist erstes von der MABB verhängtes Zwangsgeld - und ignoriert Sendeverbot weiter

Stand:

Die RT DE Productions GmbH hat das von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) am 9. März festgesetzte erste Zwangsgeld in Höhe von 25 000 Euro inzwischen gezahlt. Dies sagte eine Sprecherin der Medienaufsichtsbehörde dem Evangelischen Pressedienst (epd). Allerdings habe das Unternehmen die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms RT DE in Deutschland trotz fehlender Sendelizenz noch nicht vollständig eingestellt.

Die MABB hatte daher am 18. März ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 40 000 Euro mit Zahlungsfrist 28. März festgesetzt. Dieses wurde von RT DE Productions laut der Sprecherin bislang nicht gezahlt. Die MABB kündigte an, das Geld durch das Finanzamt eintreiben zu lassen. Weil RT DE in Deutschland weiterhin über einige Webseiten verfügbar sei, setze die MABB zudem ein weiteres Zwangsgeld von 50 000 Euro mit Zahlungsfrist 5. April fest.

Gegen das Sendeverbot hatte RT DE im Februar Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Anfang März legte das Unternehmen mit einem Eilantrag nach, den das Gericht rund zwei Wochen später zurückwies. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist noch nicht gefallen. RT gilt als die Stimme des Kremls und als Quelle russischer Propaganda und Desinformation.

RT France scheitert mit Eilantrag

Der französische Ableger von RT (vormals: Russia Today) ist mit einem Eilantrag gegen das Sendeverbot gescheitert, das die EU nach der russischen Invasion in die Ukraine verhängt hatte. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde abgelehnt, teilte das Gericht der Europäischen Union nach der Entscheidung seines Präsidenten in Luxemburg mit. Das Verfahren soll in der Hauptsache nun beschleunigt durchgeführt werden. (AZ: T-125/22 R). Auch RT UK hat seine Sendelizenz nach einem Beschluss der Aufsichtsbehörde Ofcom verloren.

Der Rat der EU hatte am 1. März den Beschluss zum Sendeverbot von RT English, RT UK, RT DE, RT France, RT Spanish sowie Sputnik erlassen. Es umfasst auch eine Verbreitung über das Internet. Zur Begründung hieß es unter anderem, Russland verbreite mit ihnen Propaganda zur Rechtfertigung seiner Aggressionen gegen die Ukraine, was die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union bedrohe. RT France klagte vor dem EU-Gericht und stellte auch einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, um das Verbot auszusetzen.

Begründung der Abweisung

Das Gericht erklärte nun, dass derartige Eilanträge erstens nach vorläufiger Einschätzung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gerechtfertigt sein müssten. Zweitens müssten sie dadurch gerechtfertigt sein, dass sonst schwerer und irreparabler Schaden drohe. Beide Bedingungen müssten erfüllt sein. Das Gericht prüfte zunächst den abzusehenden Schaden. Da es hier keine schweren und irreparablen Folgen fand, wies es den Antrag ab. (mit epd)

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