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In Polen und Tschechien wird besonders stark gegen ACTA protestiert.
© AFP

Bloggerkolumne: ACTA und die Eisenbahner

Gesetzesvorlagen wie ACTA behaupten, sie wollten Urheber schützen, dabei geht es nur um antiquierte Geschäftsmodelle. Das erinnert stark an die "Locomotive Acts" im Großbritannien des späten 19. Jahrhunderts - und könnte doch viel mehr Schaden anrichten.

Es war kein Vergnügen, das Autofahren im Großbritannien des späten 19. Jahrhunderts. Ein Gesetzesbündel, die sogenannten Locomotive Acts, piesakte die frühen Insel-Automobilisten. Sie wurden zu Kriechfahrten von höchstens sechs km/h auf Landstraßen und drei km/h in Städten gezwungen, Autos mussten mit einer „Crew” von mindestens drei Personen bemannt sein, und als ob das noch nicht der Schikane genug gewesen wäre, musste einer dieser drei Kraftfahrzeugfreunde im Abstand von 55 Metern vor dem Gefährt herlaufen – und dabei eine rote Fahne schwenken. Um die britischen Autopioniere endgültig lächerlich zu machen, fehlte eigentlich nur noch der Zwang zur Verkleidung der Fahrer mit Hasenkostümen.

Für die Locomotive Acts gab es damals scheinbar gute Argumente: Kraftfahrzeuge, so hieß es, beschädigten die öffentlichen Wege erheblich stärker als Pferdefuhrwerke, daher stünden die gesetzlichen Auflagen im öffentlichen Interesse. Heute weiß man: Dies waren Argumentsimulationen. In Wahrheit litten die Straßen natürlich viel stärker unter Pferdehufen und hohen Kutschenrädern als unter den kleinen Automobilreifen. Die Mär der straßenzerstörenden Kraftfahrzeuge hatten Lobbyisten im Sold der mächtigen Eisenbahnindustrie erfunden und den britischen Parlamentariern eingeflüstert. Auf diese Weise wollten die Eisenbahner eine technologische Innovation klein halten, die auf dem Weg war, ihr Geschäftsmodell anzuknabbern.

Die Locomotive Acts des 21. Jahrhunderts heißen SOPA, PIPA und ACTA, Gesetzesvorlagen und geheim zustande gekommene Handelsabkommen, mit denen die Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie versuchen, das Internet klein zu halten und ihr angeknabbertes Geschäftsmodell zu retten. All diese Papiere verfolgen im Wesentlichen das eine Ziel, privaten und geschäftlichen Datenverkehr zu überwachen und Internet-Provider für die Aktivitäten ihrer Nutzer in Haftung zu nehmen – was in etwa so sinnvoll wäre, wie die Post für die Zustellung eines anonymen Drohbriefes zu belangen.

Die angeblich kaputten Straßen der Eisenbahnindustrie sind dabei die Urheber. Sie gelte es zu schützen, fordern Industrie-Lobbyisten mantraesk – ganz so, als hätte die gleiche Industrie die allermeisten Urheber nicht seit 100 Jahren wie billige Legehennen behandelt.

Die Bundesregierung will ACTA demnächst unterschreiben. Die Urheber werden davon so wenig profitieren wie die britischen Straßen von den Locomotive Acts. Die auf die alte, analoge Welt ausgerichteten Geschäftsmodelle der Inhalte-Industrie wird ACTA nicht retten. Zugleich könnte das Abkommen dem Internet, genauer gesagt: dem freien Wissens- und Datenaustausch dort weit mehr schaden als die Fahnenschwenker-Pflicht der automobilen Revolution.

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