zum Hauptinhalt

Medien: An Michael Terhaag Experte für Online-Recht

Was wird bei Ebay aus der Garantie?

Wenn ich ein gerade erhaltenes Geschenk über Ebay verkaufe und den Kaufbeleg mitschicke, geht die Garantie dann auch automatisch an den Erwerber?

Ja, das oft als Garantie bezeichnete Recht ist nicht direkt an die Person, sondern durchaus an die Ware geknüpft. Grundsätzlich haben Verbraucher bei neuen Waren gegenüber dem Verkaufsunternehmen mittlerweile europaweit ein so genanntes Gewährleistungsrecht von zwei Jahren. Dieses Recht kann ohne weiteres, gemeinsam mit dem Eigentum an der Ware, auf Dritte übertragen werden. Das muss nicht zwingend ausdrücklich geschehen, hierzu reicht in der Regel die Übergabe des Kassenbons. Damit darf sich der neue Käufer bei einem Mangel direkt an den Verkäufer wenden und die Ware umtauschen oder einen Preisnachlass fordern. Der Kaufbeleg ist hierzu nicht zwingend erforderlich. Eine solche Quittung ist nicht die einzige Möglichkeit, den Kaufvertrag, also den konkreten Verkäufer und vor allem das Kaufdatum, nachzuweisen. Dies kann auch durch Zeugen gelingen. Dennoch gilt: Kaufbelege unbedingt aufbewahren, sie erleichtern die Garantie- und Gewährleistungsansprüche ungemein. Foto: Promo

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: computer@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Computer, 10876 Berlin

An Michael Terhaag

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false