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Medien: An Michael Terhaag Experte für Rechtsfragen

Wer haftet bei Datenverlust?

Mein Laptop war zur Reparatur. Nach dem Aufspielen eines neuen Betriebssystems fehlen nun jedoch meine eigenen Dateien. Kann ich die Werkstatt dafür haftbar machen?

Das kommt – wie so häufig – auf den Einzelfall an. Handelt es sich um einen geschäftlich genutzten Computer, geht die Rechtsprechung überwiegend davon aus, dass es sich um eine Selbstverständlichkeit handelt, wichtige Dateien regelmäßig zu sichern. Bei unterlassener Datensicherung sollte man unbedingt vor Auftragserteilung darauf hinweisen! Geht bei der Reparatur sonst tatsächlich etwas schief, muss man sich ein so hohes Mitverschulden an den verlorenen Informationen zurechnen lassen, dass man im Ergebnis „in die Röhre“ schaut.

Bei einem reinen Privatrechner kann man nicht so ohne weiteres davon ausgehen, dass die eigenen Daten immer gesichert werden. Clevere Reparaturwerkstätten lassen sich daher mit dem Auftrag schriftlich versichern, dass es Sicherheitskopien gibt. Nur wenn das Geschäft ohne jeden Hinweis oder Nachfrage einfach drauflos schraubt und hierbei damit grob fahrlässig Daten vernichtet, haftet die Werkstatt für daraus entstehende Schäden.

Ein ausführliches obergerichtliches Urteil zum Thema Datenverlust bei Computer-Reparatur sowie entsprechende Beratung finden Sie im Internet unter www.aufrecht.de/3092.html. Foto: Promo

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An Michael Terhaag

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