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„Andauernde schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung“: Somalische Flüchtlinge wehren sich erfolgreich gegen „Bild“-Bericht
Drei somalische Flüchtlinge hatten im Mai erfolgreich gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze geklagt. „Bild“ berichtete mit Klarnamen – und verletzte die Persönlichkeitsrechte.
Stand:
Die „Bild“-Zeitung durfte keine Fotos der drei somalischen Flüchtlinge veröffentlichen, die im Juni erfolgreich gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze vorgegangen waren. Die Berichterstattung stelle eine „andauernde schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung“ dar, teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mit (AZ: 2-03 O 261/25, 2-03 O 262/25, 2-03 O 263/25).
Zuerst hatte die „Frankfurter Rundschau“ über die erfolgreichen Eilanträge der Somalier berichtet. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Auch die „Bild“-Berichterstattung unter Verwendung der ausgeschriebenen Vornamen ist laut Landgericht unzulässig. Zwar sei eine auch kritische Berichterstattung über die Einreise der Flüchtlinge und deren politische Folgen zulässig und „zweifellos von hohem öffentlichen Interesse“.
Kein gesteigertes öffentliches Interesse bestehe jedoch daran, in einer Form über die Asylsuchenden zu berichten, dass diese identifiziert werden könnten. Die „Bild“-Zeitung nutze „in stigmatisierender Weise“ die Schicksale der Flüchtlinge, stellte das Gericht klar.
Die drei Somalier, eine offenbar noch minderjährige Frau und zwei Männer, waren im Mai in Frankfurt an der Oder von der Bundespolizei nach Polen zurückgewiesen worden, ohne dass ihre Asylgesuche geprüft worden waren.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte das von der schwarz-roten Bundesregierung forcierte Vorgehen in den konkreten Fällen für rechtswidrig erklärt. Die deutschen Behörden hätten zunächst klären müssen, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. (epd)
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