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Corinna Schumacher

© dpa

Medienrummel: Corinna Schumacher scheitert mit Klage gegen "taz" und ZDF

Bilder vor der Unfall-Klinik, in der der ehemalige Rennfahrer Michael Schumacher gelegen hatte, dürfen gezeigt werden.

Die Frau des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher ist mit einer Klage gegen die Zeitung „taz“ und das ZDF gescheitert. Corinna Schumacher wollte den beiden Medien die Veröffentlichung von Fotos untersagen, die sie auf dem Weg zu ihrem verunglückten Mann in der Klinik von Grenoble zeigen. Das Landgericht Köln lehnte dies am Mittwoch ab.

Es argumentierte, der Besuch der Klinik sei zwar an sich noch kein Ereignis der Zeitgeschichte mit einem überragenden Berichterstattungsinteresse. Der nicht nachlassende Medienrummel rund um den Besuch – auch nach Corinna Schumachers Appell, sie in Ruhe zu lassen – sei jedoch durchaus ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung.

„taz“ und ZDF hätten das Verhalten der Medien in ihren Berichten kritisch hinterfragt und mit den Fotos der belagerten Corinna Schumacher die Situation vorm Krankenhaus verdeutlicht. „Die Berichterstattung dient damit nicht lediglich der Befriedigung von Neugier und der Unterhaltung der Leser“, schrieb das Gericht in der Urteilsbegründung. „Sie leistet vielmehr einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, indem der Leser in die Lage versetzt wird, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, ob er diese Berichterstattung wünscht.“ Mehrere Gerichte hatten anderen Medien die Veröffentlichung der Fotos zuvor untersagt. Die Begründung lautete, der eher unterhaltende Charakter dieser Berichte rechtfertige nicht den Eingriff in Corinna Schumachers Privatsphäre.

Im Fall von „taz“ und ZDF sei die Berichterstattung jedoch „anders zu beurteilen“ als bei „rein unterhaltenden Beiträgen“, urteilten die Richter. Schumachers Anwalt hatte die Medienkritik in den Berichten von „taz“ und ZDF während einer Verhandlung als „Feigenblatt“ bezeichnet. Es sei fragwürdig, eine bestimmte Art von Berichterstattung zu kritisieren und dabei das Beanstandete selbst zu reproduzieren. Kritik am Verhalten der Reporter vor der Klinik sei natürlich völlig in Ordnung, aber man hätte dafür nicht wieder das Foto veröffentlichen müssen, sagte der Anwalt. Das Gericht sah dies indes anders und urteilte, dem Bild komme in diesem Fall ein eigener Informationswert zu. dpa

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