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Hans Leyendecker

© picture alliance / dpa

Reporter im Konflikt mit "Spiegel": "Das grenzt an Rufmord"

Investigativjournalist Hans Leyendecker erwägt eine Klage gegen den "Spiegel". Es geht um eine RAF-Titelgeschichte von 1993.

Der Reporter Hans Leyendecker sieht sich durch einen „Spiegel“-Bericht verunglimpft und erwägt deshalb juristische Schritte. „Eine Anwaltskanzlei prüft gerade, ob ein Unterlassungsanspruch besteht“, sagt er. „Sodann werde ich entscheiden, ob es sich lohnt, gegen dieses missglückte Stück vorzugehen.“ Hintergrund ist der kürzlich veröffentlichte Abschlussbericht einer „Aufklärungskommission“ des Magazins. Dieser befasst sich mit einer Titelgeschichte aus dem Jahr 1993 zum GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen und äußert erhebliche Zweifel an Leyendeckers Angaben zur Entstehung des Artikels. Der „Spiegel“ wollte sich nicht zu Leyendeckers Ankündigung äußern.

"Unseriöse Darstellung"

Leyendecker, der von 1979 bis 1997 für den „Spiegel“ arbeitete, arbeitete, sagt, die Verfahrensweise der Kommission sei eine Zumutung und der Bericht „handwerklich eine Katastrophe“ und verweist darauf, dass er einen umfangreichen Fragenkatalog des Magazins zum Thema ausführlich beantwortet habe. Im Bericht der Kommission seien aber wichtige Details aus seiner Stellungnahme unzulänglich behandelt worden. „Diese Art der Darstellung ist unseriös und grenzt an Rufmord“, sagt er.
Beim Einsatz der Polizei-Spezialeinheit GSG 9 in Bad Kleinen starben 1993 ein GSG-9-Beamter und der RAF-Terrorist Wolfgang Grams.

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Leyendecker berichtete im „Spiegel“-Artikel „Der Todesschuss“, ein Zeuge habe gesehen, wie ein GSG-9-Beamter Grams erschossen habe. Innenminister Rudolf Seiters (CDU) trat zurück, Generalbundesanwalt Alexander von Stahl wurde in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Nach späteren Ermittlungsergebnissen, die mehrfach von Gerichten überprüft wurde, tötete sich der schwer verwundete Grams durch einen Schuss aus der eigenen Waffe. Leyendecker entschuldigte sich in den Folgejahren mehrfach und bezeichnete es als seinen „verheerendsten Fehler“, dass er einem unzuverlässigen Informanten vertraut habe.

Anfrage vom Ex-Generalbundesanwalt

Anlass der aktuellen Aufarbeitung durch die „Spiegel“-Kommission war ein Schreiben von Stahl. Dieser habe im Dezember 2018 gefragt: „Mich interessiert noch heute: Hat es den Zeugen gegeben, oder hat Leyendecker ihn erfunden?“ Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, es sei unwahrscheinlich, dass Leyendecker wie von ihm angegeben den Zeugen persönlich getroffen und zusätzlich über eine anonyme Quelle am Telefon verfügt habe. Wahrscheinlicher sei, dass der Journalist lediglich ein Telefongespräch mit einer anonymen Quelle geführt habe. (epd)

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