zum Hauptinhalt
Der Verleger des Berliner Verlags, Holger Friedrich.

© dpa

Holger Friedrich im Stasi-Streit: Einstweilige Verfügung gegen Hubertus Knabe

Streit über Stasi-Vergangenheit: Der Verleger der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich, hat eine einstweilige Verfügung gegen Hubertus Knabe erwirkt.

Im Streit über seine Stasi-Vergangenheit hat der Verleger der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich, eine einstweilige Verfügung gegen den Historiker Hubertus Knabe erwirkt. Das Landgericht Frankfurt am Main gab einem entsprechenden Antrag bereits am 9. März statt, wie Friedrichs Anwalt Christian Schertz am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin sagte.

Knabe hatte nach Bekanntwerden der DDR-Spitzeltätigkeit des Verlegers eine Analyse von dessen Akte auf „Focus Online“ veröffentlicht. Friedrich wirft Knabe vor, darin „falsche Mutmaßungen“ und „unwahre Behauptungen“ verbreitet zu haben.

Dem früheren Leiter der Stasi-Opfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen untersagt das Landgericht per einstweiliger Verfügung nun unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro bestimmte Passagen seiner Analyse. Friedrich habe durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht, dass die betreffenden Aussagen unwahr seien, heißt es in dem Beschluss, der dem epd vorliegt.

Knabe darf nun unter anderem nicht mehr behaupten, die Akte Friedrichs umfasse 125 Seiten. Nach Angaben des Verlegers besteht sie aus rund 1.000 Seiten.

Knabe hatte bereits im Februar erklärt, der Vorwurf, er habe nur einen kleinen Teil der Akte ausgewertet, sei „falsch und irreführend“. Er habe kenntlich gemacht, dass es sich um eine Analyse der IM-Akte handele, „nicht um eine Untersuchung sämtlicher Stasi-Dokumente“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“ damals und sprach von einem „gezielten Einschüchterungsversuch“. epd

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false